Sinnvoll bzw einfach wäre ja, wenn der Wert der CVRs umgerechnet auf die Anteile dem entsprechen würde, was die Aktie vor Delisting wert war - ich also meinen Verlust verrechnen kann und im Anschluss das bekomme, was mir bei der Aktie am Ende noch übrig geblieben wäre?
Denn wenn die CVRs zu Anfang tatsächlich Wertlos seinen sollten, stehen mir ja im Grunde genommen statt momentanen 40% Verlust ganze 100% zu? Insofern ich die Beteiligungen umgehend abstoße?
Und wenn die CVRs wertvoller sind - ich also zuerst etwas mit Verlust verkaufe wofür ich dann als Ersatz aber etwas wertvolleres erhalte, müsste ich das ja gegenrechnen?
Ich merk schon, fragen für einen Steuerberater :-D
Ansonsten stimme ich Dir zu - wir sollten uns mehr solchen Thmemen widmen. Schlussendlich diskutieren wir hier nämlich mit oder über Menschen, die basierend auf Ihren Erfahrung mit Steinhoff negative Rückschlüsse auf den Gesamtmarkt schließen und/oder gleichzeitig politisch irgendwelche Themen in den Raum werfen, die, bis auf die Tatsache das Steinhoff dort ansässig oder vertreten ist, rein gar nichts mit Steinhoff zutun haben.
Insofern verweise ich gerne, etwas provokativ, auf meinen Lehrer in der Hauptschule, 7. Klasse. Planspiel Börse, Zitat: Pennystocks sind zu jeder zeit von allen anderen Finanzinstrumenten abzugrenzen. Sie locken durch hohe Gewinne, realisiert werden aber oftmals hohe Verluste.
Keine HF.
|