"Die RIB Software AG geht davon aus, dass sie den Auftrag mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erhält"
Ich habe mich zuerst auch über diese eher ungewöhnliche Ad-Hoc Meldung gewundert, ich bin mir aber ziemlich sicher, dass dies mit den Eigenschaften einer Öffentlichen Vergabe zu tun hat. Die Deutsche Bahn ist m.E. als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, alle Aufträge über Schwellenwert nach VOL bzw. VOB auszuschreiben. Gegen Ende eines solchen Verfahrens wird meistens ein "preferred bidder" ernannt. Mit diesem werden dann Detailfragen zu dem Auftrag geklärt, da es von den Kosten unverhältnismässig wäre, mit allen Bietern diese Fragen zu klären, wenn ja nur einer nachher den Auftrag bekommt. Nach Klärung dieser Fragen wird an alle Beteiligten eine GwB-Mitteilung verschickt, dass eben RIB diesen Auftrag erhalten soll. Die anderen Bieter haben dann die Möglichkeit (begründeten) Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen, falls das Vergabeverfahren nicht sauber abgelaufen sein sollte. Die Deutsche Bahn ist aber bereits an ihre Vergabeentscheidung gebunden. Für mein dafürhalten befindet sich die RIB gerade in dieser Phase. Ihre Beauftragung kann dann nur noch scheitern, wenn ein Mitbewerber vor Gericht (der Vergabekammer) den gesamten Vergabeprozess zum Kippen bringt. Dies hat jedoch recht hohe Hürden. Gleichzeitig ist der Vorstand von jeder Firma verpflichtet, über kursrelevante Informationen die mit "überwiegender Wahrscheinlichkeit" eintreten zu informieren. Leider machen das nicht sehr viele Firmen so konsequent, auch mit der Erklärung dass es bei privaten auftragsvergaben keinen offiziellen "preferred bidder" gibt, bzw. selkbst wenn, der Auftraggeber nicht an diese Entscheidung gesetzlich gebunden ist.
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