ADO Properties S.A.

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neuester Beitrag: 26.04.24 08:43
eröffnet am: 23.07.15 09:32 von: BackhandSm. Anzahl Beiträge: 4058
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29.03.23 17:44

528 Postings, 2635 Tage NtmeNa dann

kann es ja nur aufwärts gehen wenn du die 0,70 voraus sagst .

Bisher kam es ja immer genau anders rum bei dir :)  

29.03.23 18:01
Die 0.85 haben wir aber gebrochen. Nhh  

29.03.23 18:50

2342 Postings, 5575 Tage butschiRAdler !

Raketen-Adler ! Jetzt wird das Suppenhuhn gezündet.

Erstmal warten ob und wie die Umschuldung durchgeht. Adler sollte auf 2029er zugehen, ansonsten ist hier der offen aus.

Mit der WP-Nummer kommt man hier nur zu einem Nuller.

Stur mit dem Kopf durch die Wand war mal, ist jetzt aber nicht mehr möglich. Mit dem WP hat man es sich da verscherzt.

Ich denke mal die Abschreibungen, werden deftig werden falls es den Q4/2022 noch gibt. Vor allem ist dieser leider ja UNBESTÄTIGT, da man nichtmal mehr einen WP hat, der den Versagungsvermerkt machen kann.

Für 2 Mio. gebe ich Adler den Versagungsvermerk vergünstigt !  

29.03.23 19:03

2342 Postings, 5575 Tage butschiJetzt ist das Suppenhuhn

links und rechts mit Raketen bestückt.

Explosion oder Kursteigerung ! Alles oder nichts.

Das ist nicht gut für einen ruhigen Schlaf, aber spannend.

Ohne Umschuldung ist der Adler hart gelandet.

Die Umschuldung gegen den Willen der 2029er durchpeitschen zu wollen ist IMHO arg dämlich.

Das Gericht in D/Frankfurt kann IMHO gar nicht für Adler entscheiden, ansonsten wären alle Anleihen mit deutschen Anleihebedingungen fraglich und nicht mehr rechtssicher. Das wäre der GAU für den Investstandort D.

Hier will der Vorstand analog zum WP mit dem Kopf durch die Wand, das ist ganz, ganz schlechte Verhandlung oder da steckt was anderes dahinter. Ggfs. wird schon Geld eingesammelt um die werthaltigen Reste günstig abzusahnen. Dann wird das privatisiert und in 6-8 Jahren wieder an die Börse gebracht.

Aber Schafe werden geschoren und Körbchen gefüllt !  

29.03.23 19:09

7618 Postings, 1858 Tage Roothom@butschi

"Adler sollte auf 2029er zugehen, ansonsten ist hier der offen aus."

Begründung?

60% der Gläubiger haben dem Plan aktiv zugestimmt und tragen ihn mit.

Es geht also bei der 29-er Anleihe nur um maximal 400 Mio. Die kann Adler bezahlen, sofern der Anspruch rechtskräftig als fällig festgestellt wird. Die Mittel dafür sind da.

Warum vorher Zugeständnisse machen? Die Blockade ist legal. Die weiteren Mittel der Blockierer sind jedoch beschränkt.

Deren Anspruch ist auf Zahlung gerichtet. Irgendwelche Rechte zu bestimmen wie sich Adler saniert haben die jedoch nicht.

Von daher kann Adler das aussitzen.

Schwierig würde es nur, wenn das Gericht den Plan nicht bestätigt.

 

29.03.23 19:15

2342 Postings, 5575 Tage butschiSqueeze-Out

> Das Problem bei Adler ist allerdings, dass gar keine Insolvenzreife vorliegt...

Wenn die LTV > 60% ist dürfen die Anleihegeber kündigen und das wird wohl mit dem Q4/2022 erreicht.

Damit wäre auch durch die Kündigung der 2029er (dann ja zulässig) die Fortführungsprognose vermutlich nicht mehr da. Das ist dann eine Kettenreaktion, da wer nicht kündigt, die anderen auszahlen muss.

Dann hat der Vorstand zwei Wochen, ansonsten wird es persönlich teuer. Ich vermute mal hier werden teurer Anwälte das Ganze begleiten und wenn die Umschuldung fraglich werden sollte, wird die Reißleine gezogen.

Wieso Adler das mit dem 2029er, das sind Institutionelle, nicht vorher geklärt hat ist ganz, ganz schlechte Arbeit oder Absicht. Oder man wollte diese benachteiligen. Am Ende muss man mit diesen verhandeln, wenn man es gerichtlich klärt, wird man IMHO wie bei WP als Bettvorleger landen.

Mal schauen, ob es den Squeeze-Out noch gibt, vermutlich wird hier was fürs Durchregieren / Umschuldung benötigt oder die Minderheiten wollen noch Geld. Ansonsten machen Geldausgaben bei Kapitalknappheit wenig Sinn.  

29.03.23 19:22

2342 Postings, 5575 Tage butschiAnleihe hat deutsches Recht


> Warum vorher Zugeständnisse machen? Die Blockade ist legal.
> Die weiteren Mittel der Blockierer sind jedoch beschränkt.

Braucht nur eine einstweilige Verfügung aus Frankfurt, mit der ich jeden Tag rechne, dann ist beim Adler der Ofen aus.

Das Rechtssystem und den Gerichtsstand mit einem Trick bei den Anleihen ohne Zustimmung von 75% ändern zu wollen ist ein grundsätzlicher Bruch der Anleihebedingungen und des Emissionsprospekts.  Auch wenn man es indirekt über eine Subfirma in England spielt. Pacta sunt servanda!

Das ist IMHO ein Rechtsbruch, wenn das Gericht inFrankfurt das durchgehen lässt, ist der Emissionsstandort Deutschland irreparabel beschädigt und es wäre der Willkür Tor und Tür geöffnet.

Es müsste ja nicht London sein (mit einem komplett anderen Rechtssystem) es könnte auch in eine Diktatur verlagert werden. Zusätzlich ist das nicht mal mehr in der EU.

Die Prospekte die bei der Bafin hinterlegt werden, wären dann das Papier nicht mehr wert, auf dem man diese drucken könnte ;)  

29.03.23 19:27

2342 Postings, 5575 Tage butschiAdlersturzflug

> Von daher kann Adler das aussitzen.

LTV > 60%. Das kann der Adler nicht aussitzen, wenn die Anleihebedingungen nicht angepasst werden können und die Umschuldung nicht durchgeht.

Ich glaube nicht, daß die anderen Geldgeber Lust haben neues Geld einzuschießen, wenn die 2029er davon ausbezahlt werden oder die 2027er. Normalerweise triggert die Kündigung dann weitere Kündigungen.

Mir erschließt sich das Vorgehen vom Adler nicht. Das muss man doch vorher absprechen und alle Parteien zufrieden stellen, wenn man das nicht kann oder will, dann ist man falsch am Platz oder hat die anderen Parteien falsch eingeschätzt.

 

29.03.23 19:30

7618 Postings, 1858 Tage Roothom@butschi

"Wenn die LTV > 60% ist dürfen die Anleihegeber kündigen..."

Kann ja sein. Es wurden aber nur 192 Mio gekündigt. Darüber werden die Gerichte wntscheiden.

Gläubiger, die dem Plan zugestimmt haben, werden nicht kündigen. Daher ist dieses Risiko beschränkt auf grob gesagt 500 Mio.

Die hat Adler verfügbar und könnte zahlen, wenn der Anspruch tituliert werden sollte.

Für einen Insoantrag besteht keinerlei Anlass.  

29.03.23 19:34

7618 Postings, 1858 Tage RoothomAussitzen

"Das kann der Adler nicht aussitzen, wenn die Anleihebedingungen nicht angepasst werden können und die Umschuldung nicht durchgeht."

Das Problem löst sich aber mit Zustimmung durch das Gericht. Dann kann das umgesetzt werden.

Dt. Gerichte können darüber nicht urteilen.

Die Frage ist nur, ob Adler die Kläger vorzeitig auszahlen muss.

Die 60%, die zugestimmt haben, können darauf ggf freiwillig verzichten.  

29.03.23 19:38

2342 Postings, 5575 Tage butschiAdlertrickserei

> Kann ja sein. Es wurden aber nur 192 Mio gekündigt. Darüber werden die Gerichte wntscheiden.

Bis jetzt liegt kein Abschluß > 60% LTV vor, sondern nur mit 59,9%. Ein Schelm wer böses dabei denkt.

Der Q4/2022 dürfte dann auch die Kündigung ermöglichen für Alle. Dann dürfen alle Kündigen, auch die die nicht zugestimmt haben, wenn diese nach deutschem Recht kündigen und klagen. Da muss Adler dann die Aussichten abschätzen, wenn diese auf Gewinn durch die Gläubiger stehen, ist die Prognose schlecht = INSO.

Der Adler fliegt mit Anlauf und Turbo-Raketenschub vorsätzlich  auf die Wand zu.

Ohne Verhandlung wird er daran zerschellen, vielleicht ist das auch gewünscht von einigen Parteien.
Man fragt sich, ob die Handelnden einfach so schlecht sein können oder es was zu verbergen gibt. Der WP wurde ja vorsätzlich knapp gehalten an Infos.

Man hat dann Schuldige für die Inso, man weis wo die Filetstücke sind und kann sich aus dem ganzen Rest in 1-2 Jahren bedienen.

Bis dahin ist der Markt sowieso unklar, da nicht klar ist, wie die Zinsen und Inflation sich entwickeln.

Mit Cash in die Täsch wir man nach dem Adler, Aroundtown und Vonovia-Teilverkäufen in 2-3 Jahren gute Schnäppchen schießen können.  

29.03.23 19:39

7618 Postings, 1858 Tage RoothomGerichte

"Braucht nur eine einstweilige Verfügung aus Frankfurt"

Wogegen könnte die eV sich denn richten?

Gegen den Plan sicher nicht.

Allenfalls gegen die Übertragung an die plc. Für diese gibt es aber eine Patronatserklärung, sodass die Gläubiger durch die Übertragung nicht sxhlechter gestellt sind, als vorher. Im Gegenteil, da nun Sicherheiten bestellt wurden.
 

29.03.23 19:41

2342 Postings, 5575 Tage butschiAnleihen / Emission

> Dt. Gerichte können darüber nicht urteilen.

Das wird zu sehen sein. Ich denke aber mal JA.

Da die Immobilien auch meistens in D stehen, gibts da auch Zugriff drauf.  

29.03.23 19:41

7618 Postings, 1858 Tage RoothomKündigung

"Dann dürfen alle Kündigen, auch die die nicht zugestimmt haben, wenn diese nach deutschem Recht kündigen und klagen."

Richtig.

Das sind aber nur max. 500 Mio...  

29.03.23 19:45

2342 Postings, 5575 Tage butschiKlagen gegen den Plan

> Gegen den Plan sicher nicht.

Sicher gegen den Plan. Der Plan ist nicht vereinbar mit den DEUTSCHEN Anleihebedingungen und bewusst eine Umgehung dieser.  

Es werden hier über einen Trick die Anleihebedingungen geändert. Das hat das Niveau einer juristischen Hütchenspielerei.

Selbst das englische Gericht müsste ja die Anleihebedingungen beachten oder ggfs. die ganze Verlagerungstrickserei zurückweisen, wegen mangelnden Bezug zu England. Kaum/keine der Immobilien steht da.

Nach den deutschen Anleihebedingungen ist der Plan NICHT zulässig, da hier nicht 75% pro Anleihe dafür gestimmt haben.  

29.03.23 19:47

2342 Postings, 5575 Tage butschiDie Gründung der englischen Firma

hatte ja nur den Grund die Anleihen nach englischen Recht zu strukturieren.

Diese hatte kein operatives Geschäft und vermutlich ist dieser Schnellschuß noch nicht einmal steuertechnisch durchdacht.  

29.03.23 20:00

7618 Postings, 1858 Tage RoothomDer Plan

unterliegt englischem Recht.

Ich denke nicht, dass dt. Gerichte da zuständig sind.

Das dt. Gericht kann m.E. nur in Bezug auf die Ausgliederung entscheiden und wird dabei auch den Fakt würdigen, dass 90% der Gläubiger zugestimmt haben und durch die Blockade ebenso geschädigt werden wie das Unternehmen selbst und die Aktionäre.

Bei Erfolg der Klage bleibt die Frage, welche Folgen das hat.

M.E. beschränkt sich das auf Auszahlung der Forderungen. Und diese ist wirtschaftlich machbar.  

29.03.23 20:03

7618 Postings, 1858 Tage RoothomMeinung

"Selbst das englische Gericht müsste ja die Anleihebedingungen beachten oder ggfs. die ganze Verlagerungstrickserei zurückweisen"

Hat es aber nicht.

Und nächste Woche wird auch dieser Punkt klar sein.
 

30.03.23 12:25

2342 Postings, 5575 Tage butschiDeutsche Anleihen / Deutsches Recht

> Fakt würdigen, dass 90% der Gläubiger zugestimmt haben und
>  durch die Blockade ebenso geschädigt werden wie das Unternehmen selbst und die Aktionäre.
Das Gericht in D kann sich nur an Recht und Ordnung halten und diese sagt:

- Gerichtsstand Deutschland
- Deutsches Recht
für die 2029er Anleihen.

Änderungen 75% Zustimmung. Falls man ÜBERHAUPT den Gerichtsstand und das Rechtssystem für die Anleihen ändern kann. Eine Zwangszustimmung über eine Verlagern der Firma wird starke Rechtsfragen auf und ist IMHO eine Umgehungstrickserei.

Wenn das zugelassen werden sollte ist der Willkür Tor und Tür geöffnet und eine Umlagerung von Anleihen zwischen Subfirmen würde in den nächsten Emissionen verboten werden müssen.

 

30.03.23 12:37

7618 Postings, 1858 Tage Roothom@butschi

Und das bedeutet dann was?  

30.03.23 13:02

170 Postings, 584 Tage Boersen_yupi@Roothom

Ich habe nochmal darüber nachgedacht, warum 60% der 29er-Anleihegläubiger dem Plan zugestimmt haben.

Ich gehe davon aus, dass hier viele Investoren auch sehr stark bei den früheren Anleihen beteiligt sind, sodass die Benachteiligung der 29er Anleihen im Gesamtpaket dennoch eine gute Option ist. Gibt es dazu irgendwelche Informationen, welche Investorengruppe wo - wie stark investiert ist?

Meine Vermutung dahingehend: Werden die 40% gekündigt, so gehen die Verhandlungen von vorne los, weil wieder eine Partei fehlt, die an dem Deal das höhere Risiko trägt. Aber dann fehlt Adler die Zeit für einen neuen Deal.  

30.03.23 13:17

7618 Postings, 1858 Tage Roothom@yupi

"Werden die 40% gekündigt, so gehen die Verhandlungen von vorne los, weil wieder eine Partei fehlt, die an dem Deal das höhere Risiko trägt."

Das denke ich nicht.

Angesichts der bisherigen Erfahrungen würden solche Verhandlungen keine Aussicht auf Erfolg haben, oder mit erheblichen Nachteilen für die Mehrheit der Gläubiger verbunden sein.

Da erscheint es wirtschaftlich sinnvoller, den Ausgang der Verfahren abzuwarten und die gekündigten Forderungen zu bezahlen, nachdem deren Fälligkeit rechtskräftig festgestellt wurde.

 

30.03.23 15:12

528 Postings, 2635 Tage NtmeGerichtsstand

„- Gerichtsst­and Deutschlan­d
- Deutsches Recht
für die 2029er Anleihen“

Dann frage ich mich warum dann den Weg überhaupt nach London erst eingeschlagen hat .

Ich denke die Chancen für die Genehmigung des Sanierungs Planes durch das englische Gericht liegen sehr hoch . Alles andere wäre eine Überraschung

Kurse unter 1 Euro aktuell ein Risiko ja aber auch wiederum eine gute Chance auf eine ordentliche Kurs Erhöhung, wenn zu mindestens nächste Woche Fortschritte veröffentlicht werden sollten  

30.03.23 15:17

2342 Postings, 5575 Tage butschiEnglische Inso

> Dann frage ich mich warum dann den Weg überhaupt nach London erst eingeschlagen hat .

Weil nach deutschem Recht es keine Zustimmung mit 75% zur Änderung der Anleihenbedingungen gab und man mit der englisches Trickserei die Zustimmung in Deutschland ersetzen/übergehen möchte.

Man gründet eine Firma um den Gerichtsstand und das Recht der Anleihen auszuhebeln. Das ist wie Boris Becker mit seiner englischen Insolvenz. Die hat aber nicht ganz so gut geklappt ;)  

30.03.23 15:38

528 Postings, 2635 Tage NtmeWarum

dann London , wenn es der Schritt keine Chancen hat ?

Warum stimmen die restlichen Gläubiger dann in absoluter Mehrheit zu ? Warum ging es eine Gruppe die bis zu 1 mrd dann zu Verfügung  stellen werden ?  

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