im Gegenteil schon sehr seltsam, wenn man per Vergleich einen Vertrag zu Lasten Dritter schließen könnte. Diese Gefahr besteht bei Sammelklagenvereinbarungen aber immer, wie Richterin Zurn auf Seite 4 ihres Ablehnungsschreibens vom 05.04.2023 ausführt. Sie will dergleichen nicht durchwinken, sie will prüfen und dann genehmigen oder ablehnen.
Deshalb müssten Adam Aron/AMC und die Klägerseite nun m.E. darlegen, dass die Interessen der abwesenden Aktionäre auch mittels des Vergleichs fair vertreten und gewahrt werden. Spannend ist m.E. dann, welche Kriterien einzubeziehen sind. Die Apes-Gegner im Forum hier hätten damit zum Beispiel gar kein Problem und würden halt behaupten, dass AMC in 6 Wochen pleite sein wird, wenn der Vergleich nicht genehmigt würde uswusf., weshalb die Apes die Klappe zu halten hätten. Die Frage ist aber schon, ob es nach amerikanischem Recht und für das Gericht auf solche Gesichtspunkte ankommt, und natürlich auch, ob Frau Zurn dergleichen glaubt, oder ob sie statt des für sie bequemen Vergleichs lieber durchentscheidet...
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