Ich habe viele Prozesse geführt und daher viele Erfahrungen gesammelt. Man kriegt ein Gefühl dafür, was "geht". Da der Squeezeout formal korrekt abglaufen ist, kann das VerfG nur prüfen, ob das zu- grunde liegende Gesetz die Verfassung bricht. Ich wüsste aber nicht, wo. Wenn, dann überhaupt nur in der Frage der Verhältnismäßigkeit. Die aber ist empirisch interpretier- bar - da wird es i.d.R. schwierig... Hingegen ist die Beurteilung der Frage der Angemessenheit der Abfindung ziemlich leicht angreifbar; schon alleine deswegen, weil derzeit den "inneren Wert" von HRE niemand rechnen kann. Der Bund hingegen ging -nach eigenem Bekunden- vom Wert NULL aus. Ergo dürfte es reichen, das zu widerlegen - eine Anfängerübung für einen einschlägig bewanderten Juristen.
Was die Beurteilung von Flowers Chancen anbelangt, habe ich mich ja gar nicht explizit geäußert. Nur, dass ihnen enge Grenzen gesetzt sind. Worunter ich verstehe, dass er überhaupt nur wenige Klagmöglichkeiten hat (s.o.). Dass Flowers "beste Juristen" ins Rennen schicken wird, habe ich nicht in Frage gestellt; das setze ich ohnehin voraus. Dennoch: es beruhigt mich ungemein, dass wohl eine ganze Armada für Klagen bereit steht und wir auf einen Einzelnen nicht angewiesen sind.
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