werter tbhomy, ich möchte nicht respekttierlich rüberkommen, aber lerne erst mal selber lesen, bevor Du Andere belehren tust.
Mit #2492 hat uns Kollege Minninger freundlicherweise folgende Mitteilung offeriert :
München (pta036/05.03.2018/17:35) - Mit Schreiben vom 23.02.2018, eingegangen am 28.02.2018 teilte das Amtsgericht München - Registergericht mit, dass es die, vom Aufsichtsratsvositzenden, mitgeteilten Vermögenswerte der WKM Terrain- und Beteiligungs AG i.L soweit akzeptiert, dass die WKM Terrain- und Beteiligungs AG i. L. nicht vermögenslos ist und daher zum jetzigen Zeitpunkt eine Löschung der Gesellschaft nicht vorgenommen wird.
Und da steht u.a. drin : soweit akzeptiert, dass die WKM Terrain- und Beteiligungs AG i. L. nicht vermögenslos ist
Deine Frage nun : Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass der Insolvenzverwatler während der gesamten Verfahrensdauer größere Beträge in seiner Insovlenztabelle vergessen oder übersehen hat, oder ?
ist voll daneben und unsinnig, und verwirrt lediglich.
Außerdem ist sie sehr lustig, denn was ist ein Insolvenzverwtler und eine Insovlentabelle ???
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