"In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen von WKM Terrain- und Beteiligungs-AG, Engelbertstraße 25, 81241 München, (AG München HRB 107818), gesetzlich vertreten durch den Vorstand Hans Heinrich Kainz, Humboldtstraße 33, 8010 Graz (Österreich), findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind EUR 41.613,54 Verteilungsmasse; zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von EUR 7.286.142,94. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München - Insolvenzgericht - Geschäftszeichen 1506 IN 3249/03 niedergelegt. Dr. Wolfgang Ott Rechtsanwalt Insolvenzverwalter"
Danach wurde, wie im abgelegten Schlussverzeichnis dargelegt und - siehe oben - veröffentlicht vom Gericht nach §394 FamFG die Löschung der AG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen eingeleitet:
"Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen."
ich meine etwas offizielles, wie z.B. bei dieser Mitteilung. Ist zwar eine völlig andere Firma aber um es besser zu verdeutlichen bitte ich um Nachsicht.
Also da steht klar die Insolvenz wird aufgehoben, und so etwas meine ich.
BÖWE SYSTEC Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 1, 86159 Augsburg, vertreten durch den gesetzlichen Vertreter Bialowons Oliver, geboren am 25.01.1969, Werner-von-Siemens-Straße 1, 86159 Augsburg Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 8992 - Schuldnerin - - Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n .
Der Insolvenzbeschlag bleibt hinsichtlich eines evt. Quoteneingangs aus dem Verfahren der WANDERER-WERKE AG und eines Guthabens gem. § 37 Abs. 5 KStG beim Finanzamt Günzburg, Krumbach (eine diesbezügliche Nachtragsverteilung liegt schon vor) aufrechterhalten. Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO). Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter Dipl.-Kfm. Werner Schneider beauftragt. Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 22.05.2017
Außerdem ist es doch völlig logisch, dass das Insolvenzverfahren beendet ist, denn wie kann die AG aus dem Handelsregister gelöscht werden, falls das Insolvenzverfahren noch nicht beendet wäre ?
Und wäre das Verfahren nicht beendet, hätten die Hamburger gar nicht erst ihren Versuch starten müssen. LOL. Sollte klar sein.
Kannst ja mal beim Gericht nachfragen. Für eine kleine Gebühr bekommst du sicherlich eine Kopie. Meine Meinung.
4 Jahre bis zur Löschung. Falls z.B. das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft oder andere Behörden noch offene Ansprüche besitzen, dauert es mitunter länger, bis das Gericht die Akte der AG bereit ist, komplett zu schließen.
Wer sich auskennt mit §201ff InsO, dürfte Bescheid wissen.
5 weitere Jahre ohne Löschung ergibt sich aus §394 FamFG und dem Widerspruchsrecht. Warum die AG allerdings gleich 5 Jahre und nicht vlt. 1-2 Jahre ohne Löschung am Leben erhalten werden konnte und das Verwaltungsverfahrensgesetz nicht früher eingeschritten ist, um in Rechtsfolge den Gegenstandswert des Widerrufs formaljuristisch zu prüfen und danach zu handeln, ist auch mir ein Rätsel.
Zumindest dürfte es gesetze-seitig nun weitergehen. Manchmal muss man ein wenig anschupsen. ;-)
danke tbhomy für Deine sachkundigen Darlegungen. Was ich mir so allgemein rausgelesen habe kann nach Aufhebung der Insolvenz wohl die offenen Forderungen auf "normalen Wege" wieder eingeklagt werden. Dann müßte es ja auch keine 4 Jahre dauern, oder ?
Wo nichts zu holen ist, kann man nichts einklagen, oder ? Man wartet einfach bis zur Löschung. Kommt noch wider Erwarten Geld rein, geht es in die Nachtragsverteilung und damit hätte sich das Warten zumindest für die Gläubiger ein wenig gelohnt.
Die Aktionäre sind seit dem Schlusstermin raus, da kein Insolvenzplan und damit auch keine Forsetzung der AG mehr möglich ist nach §218 Inso und §274 AktG.
Die AG dürfte damit bis auf das Thema Nachtragsveteilung bis zur Löschung wertlos sein.
/Ironie on Müssen die Hamburger ihr Geld nach der erfolglosen HV nun im Rahmen einer Nachtragsverteilung den Gläubigern überlassen ? ;-) /Ironie off
ganz so kann ja nicht sein, weil die Mitteilung mal zu lesen war, daß irgendwo eine Beteiligung erworben wurde........ und das geht ja bekanntlicherweise von Nichts nicht.
gab es Ende 2016 eine Hauptversammlung, die ganzen Nachrichten dazu sind nicht da sowie ca 10 Stimmrechtsmitteilungen in 2017 auch nicht zu lesen. Wozu dann NEWS ???
danke für Deinen Hinweis, da merkt man Du bist ein alter Hase.
Habe mal aus dem Bericht vom 15.11.2016 entnommen : Im Juli 2016 hat die Gesellschaft neues Vermögen in Form einer Unternehmensbeteiligung erworben. Gleichzeitig steht jedoch nach Überzeugung des neuen Liquidators fest, dass die Gesellschaft seit Anzeige der Masseunzulänglichkeit im Jahr 2008 Verbindlichkeiten gegenüber neuen Gläubigern eingegangen ist, die das derzeit vorhandene Vermögen übersteigen könnten.
Von welchen Mitteln sollte denn eine Beteiligung bezahlt worden sein, wo doch Vermögenslosigkeit vom Gericht testiert wurde ? Eine Schenkung ? Da freuen sich die Gläubiger, die noch offene Forderungen haben. ;-)
Wer mit mehr als einem Taschengeld investiert und nicht sicher ist, wie er handeln soll, sollte unbedingt einen Anwalt hinzuziehen, um sich umfassend über die Fakten, die Träuime und die Spielchen hier zu informieren.
wie Du siehst Fragen über Fragen und keine Antworten..... Ob da ein Anwalt helfen kann, wohl eher nicht........ wer glaubt denn an Schenkung, der glaubt auch an den Klapperstorch, klapp, klapp ist schon Alles etwas seltsam......