Bei Durchsicht der Dokumente auf Company press releases - Euronext exchange Live quotes erkannte ich folgende Kette: Teco holt bei der Hauptversammlung üblicherweise die Genehmigung der Aktionäre zur Erhöhung des Grundkapitals um 50 % ein, ausgehend immer vom jeweils bestehenden Grundkapital, Genehmigung gültig bis zur Jahreshauptversammlung im Folgejahr, längstens jedoch bis 30.6. des Folgejahres. Die neue Genehmigung ersetzt die vorhergehende. Der Zweck der Genehmigung ist, dass das Bezugsrecht der Altaktionäre zum Bezug neuer Aktien aufgehoben werden kann, wenn von der Genehmigung Gebrauch gemacht wird. Gleichzeitig holt Teco bei der Hauptversammlung die Genehmigung der Aktionäre für einen gewissen Teil dieser 50 % ein, für den neue Aktien ausgegeben werden können, die bei Wandlung von Wandelanleihen gegeben werden, Genehmigung gültig bis zur Jahreshauptversammlung im Folgejahr, längstens jedoch bis 30.6. des Folgejahres. Am 1.3.2023, dem Tag, an dem die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 15.3.2023 veröffentlicht wurde, bestanden 158.737.998 Aktien, d.h. da betrug das Grundkapital NOK 1.587.379,98 (Grundkapital = Anzahl der Aktien x Nennwert pro Aktie (der Nennwert der Teco-Aktie ist NOK 0,01)), 50 % des bestehenden Grundkapitals sind NOK 793.689,99. Es wird bei der außerordentlichen Hauptversammlung am 15.3.2023 um eine Zustimmung der Aktionäre zur Erhöhung des Grundkapitals um NOK 793.689,95 (da wurde offensichtlich auf 0,05 abgerundet), also um 50 %, gebeten, das wären also 79.368.995 neue Aktien. Die Genehmigung soll eine Gültigkeit bis zur Jahreshauptversammlung im Jahr 2024 haben, längstens jedoch bis 30.6.2024, und soll die vorherige ersetzen. (Derzeit besteht eine Genehmigung für eine Erhöhung des Grundkapitals um NOK 709.893, gültig bis zur Jahreshauptversammlung im Jahr 2023, längstens jedoch bis 30.6.2023.) Weiters wird bei der außerordentlichen Hauptversammlung um Zustimmung der Aktionäre dafür gebeten, dass von diesen * NOK 793.689,95 Grundkapital für ** NOK 593.689,95 Grundkapital Aktien ausgegeben werden können, die bei Wandlung von Wandelanleihen gegeben werden. Die Genehmigung soll eine *** Gültigkeit bis zur Jahreshauptversammlung im Jahr 2024 haben, längstens jedoch bis 30.6.2024. (Die derzeit bestehende Genehmigung ist für * NOK 709.893 / ** NOK 200.000 / *** gültig bis Jahreshauptversammlung 2023, längstens jedoch bis 30.6.2023.)
Dem Verwaltungsrat liegt der Entwurf eines Vertrages über eine neue besicherte Wandelanleihe mit einem maximalen Emissionsbetrag von NOK 37.700.000 vor. Es wird bei der außerordentlichen Hauptversammlung am 15.3.2023 um Zustimmung der Aktionäre zur Ausgabe von neuen in Aktien wandelbaren Anleihen im Gesamtbetrag von bis zu NOK 37.700.000 gebeten.
Bei der Jahreshauptversammlung am 20.5.2022 erhielt Teco die Genehmigung der Aktionäre, Wandelanleihen mit einem maximalen Emissionsbetrag von NOK 120.000.000 zu begeben. Eine Wandelanleihe über ein Nominale von NOK 120.000.000 wurde zur Zeichnung aufgelegt (Wandlungspreis NOK 5,0868 je Aktie), davon wurde ein Teil in Höhe von Nominale NOK 101.843.827 gezeichnet. Am 12.2.2023 bot Teco den Anleihegläubigern die vorzeitige Wandlung an. Bis 1.3.2023 wurde für ein Anleihenominale von NOK 19.550.000 schon in Aktien gewandelt (Wandlungspreis NOK 5,0868 je Aktie), für ein Anleihenominale von NOK 82.293.827 noch nicht.
All dies kann anhand der Dokumente auf Company press releases - Euronext exchange Live quotes nachvollzogen werden.
Ich vermute, dass Teco einen möglichst großen Teil der bestehenden Wandelanleihe tilgen will, weil der Wandlungspreis aus jetziger Sicht für Teco ungünstig ist, und für den Betrag des noch nicht gezeichneten Teiles der bestehenden Wandelanleihe (NOK 18.156.173, Teco könnte das Angebot dafür zurückziehen) und den Nominalbetrag der Wandelanleihe, für den schon gewandelt wurde (NOK 19.550.000), eine neue Wandelanleihe begeben will, die einen höheren Wandlungspreis je Aktie hat als die bestehende Wandelanleihe. Vom Betrag her käme das ungefähr hin (NOK 18.156.173 + NOK 19.550.000 = NOK 37.706.173). Das könnte aus meiner Sicht der Hauptgrund für das Ansetzen der außerordentlichen Hauptversammlung am 15.3.2023 sein. Die Zustimmung der Aktionäre zur Erhöhung des Stammkapitals um 50 %, ausgehend vom Stand 1.3.2023, gültig bis zur Jahreshauptversammlung im Jahr 2024, längstens bis 30.6.2024, soll laut Agenda auch gleich erteilt werden, das ist aus meiner Sicht sinnvoll. (Die bestehende Genehmigung wird spätestens am 30.6.2023 ihre Gültigkeit verlieren).
|