Das Urteil mit dem Az. 1 StR 525/11 ist alles andere als juristisch unstrittig. Dem Vernehmen nach proben dort sogar andere BGH-Richter den Aufstand.
In der juristischen Literatur ist jedenfalls der Standpunkt überwiegend, dass hier mit grundlegensten PRinzipien des Strafrechts und des Rechtsstaates gebrochen wird.
Um es auf gut deutsch zu sagen ist der Tenor: Nur weil man mehr Geld hat, werden Midlerungen nicht berücksichtig. Das man mehr Geld hat ist aber kein Strafzumessungsgrund. Es kommt auf die individuelle Schuld an. Ob ich eine Mio hinterziehe ist hierbei ein Indiz (so als ob ich statt nen Lolli ne Mio klaue), zu Dogma stilisiert aber letztlich das falsche Kriterium.
So ungefähr, wenn ich mich richtig erinnere.
Und so wie es sehe, kommt er mit ganz großer Wahrscheinlichkeit auf jeden Fall um eine Strafe herum, wenn die Anzeige wirksam war. Das ist ja der Witz der Geschichte.
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