wegen §4 FinDAG leider mehr als unwahrscheinlich. Die Norm steht zwar in der Kritik verfassungswidrig zu sein, der BGH hat die Anwendung (zuletzt im Jahr 2008, III ZR 277/08) jedoch eindeutig - auch unter europäischen Gesichtspunkten - bejaht.
Man müsste hier also zunächst den gesamten Rechtsweg bis zum BGH ausschöpfen und gegen das dortige Urteil dann im Wege der Verfassungsbeschwerde vorgehen. Das dauert minimum 10 Jahre.
Mit Glück legt ein Gericht bereits vorher schon §4 FinDAG dem BVerfG im Wege der konkreten Normenkontrolle vor.
Ferner könnte - theoretisch - eine abstrakte Normenkontrolle durch einen Antrag von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder von einem Viertel der Abgeordneten des Bundestages beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden.
Insgesamt bleibt es dabei: Klage hat sehr wenig Aussicht auf Erfolg. Prozesskostenrisiko extrem hoch. TILP macht sich die Taschen voll.
Ist eigentlich jmd ausser mir aufgefallen, das am Tag der Katastrophe nicht nur die Meldung ausging, dass 1.9 Mrd fehlen, sondern dass "Umsatzwachstum und Mittelzufluss positiv geprüft" wurde ??
Ich habe mich an diesen Satz geklammert und NICHT SOFORT verkauft !!
Wenn der Satz tatsächlich von EY kommt, sind die tod. Mausetod.