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Kachelmann: Verdacht der Vergewaltigung

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neuester Beitrag: 08.10.12 00:29
eröffnet am: 22.03.10 12:57 von: stangi77 Anzahl Beiträge: 404
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28.03.10 17:59

129861 Postings, 7756 Tage kiiwiiomg ... ecki...

...da schlägt dich einer mit deinen eigenen Waffen...

siehste mal  

28.03.10 18:02

19279 Postings, 9184 Tage ruhrpottzockerNoch so ein Experte mitsamt seiner

Bildungsquelle *lol*
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Wer gar nichts macht, macht gar keine Fehler (schwarz-gelbe Sesselpupser-Philosophie)
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28.03.10 18:02
1

51345 Postings, 9001 Tage eckiEx-Freundin spricht von Attacke mit Küchenmesser

28. März 2010, 16:20 Uhr
Fall Kachelmann:
Ex-Freundin spricht von Attacke mit Küchenmesser
Die Ex-Freundin von Jörg Kachelmann belastet den inhaftierten TV-Moderator schwer. Nach Medieninformationen behauptet die Frau, von dem ARD-Wetterexperten mit einem Küchenmesser bedroht worden zu sein, während er sie zum Sex zwang. Kachelmann bestreitet alle Vorwürfe.
usw....

http://www.stern.de/lifestyle/leute/...mit-kuechenmesser-1554361.html

U.a.:
Nach Informationen des Nachrichtenmagazins bezeichnete er die Vorwürfe als erfunden und sagte, seine Ex-Freundin habe ihn aus Rache angezeigt. Sie habe so eine Beziehung retten wollen, die es in der Form gar nicht gegeben habe.

Was ist das für eine These? Eine nicht vorhandene Beziehung über eine frei erfundene Anzeige retten?
Sehr seltsam was Kachelmann da von sich gibt.  

28.03.10 18:04

129861 Postings, 7756 Tage kiiwii...hasse keine Foddos, ruhrpottpz.?

28.03.10 18:05
1

51345 Postings, 9001 Tage eckikiiwii, stell dich ruhig auf Kritikers Seite.

Hätte ich eigentlich nicht gedacht, dass du so tickst, aber letztlich kann ich es dir auch zutrauen, dass du seine frauenverachtenden Sprüche unterstützt.  

28.03.10 18:06

129861 Postings, 7756 Tage kiiwiigeschieht dir recht

28.03.10 18:07

19279 Postings, 9184 Tage ruhrpottzockerDann, ecki, wenn Kiiwii sich auf Kritikers Seite

stellen würde, würde er sich ja auf die eigenen Füße stellen *lol*

Weisst du das nicht ?
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28.03.10 18:08

129861 Postings, 7756 Tage kiiwiikeine Foddos ??

mit Ledermantel und so ?  

28.03.10 18:10

12570 Postings, 7733 Tage EichiDer Kachelmann hat einen

"Dachschaden" und ist somit geistig vermutlich "unzurechnungsfähig", wenn das stimmt was die Presse mitteilt @ecki.

Deshalb sollte das Gericht sich Gedanken darüber machen, ein psychiatrisches Gutachten über ihn zu erstellen. Sein RA könnte einen solchen Antrag stellen. Dann wird er wegen "geistiger Unzurechnungsfähigkeit" freigesprochen und kommt in ärztliche und psychiatrische Behandlung.
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Schützt das Volk vor dem Rechtsstaat

28.03.10 18:11

19279 Postings, 9184 Tage ruhrpottzockerNee - nur ohne

Hier lies, kiiwii - das spart dir den Gang aufs Etagenkloo *lol*
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28.03.10 18:12

129861 Postings, 7756 Tage kiiwiikeine Foddos ??

weisse, von die mit die stämmige Beine...  

28.03.10 18:15
1

19279 Postings, 9184 Tage ruhrpottzockerAber mal sachlich, also nichts für

Typen wie Kritiker oder Kiiwii:

Egal, ob uns ein Kachelmann sympathisch ist oder nicht, egal, ob er ein Promi ist oder nicht, in unserem Rechtsstaat haben die Gerichte die Aufgabe, die Wahrheit herauszufinden. Bis zu diesem Urteil sollte kein Angeklagter vorverurteilt werden.

Darüber, dass eine Vergewaltigung ein abscheuliches Verbrechen ist, dürfte unter anständigen Menschen unstrittig sein.  
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28.03.10 20:38

129861 Postings, 7756 Tage kiiwiigilt für Vortäuschung einer Straftat und üble

Nachrede ebenfalls  

28.03.10 20:49
1

12570 Postings, 7733 Tage EichiEs wurde keine Straftat

vorgetäuscht (muß der Täter selbst machen) und eine "üble Nachrede" ist auch nicht erkennbar.

Wenn, dann wäre es eine "falsche Verdächtigung" gegen Kachi, welche im Strafgesetzbuch mit bis zu 5 Jahren Fs bestraft werden kann.

Denke mal, das war der Anzeigeerstatterin bekannt, zumal sie einen RA hat. Das medizinische Gutachen ist maßgeblich, denn danach entscheidet das Gericht konsequent. Und der Gutachter hat bestimmt nicht reingeschrieben, das die Frau gelogen hat.
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Schützt das Volk vor dem Rechtsstaat

28.03.10 20:50

129861 Postings, 7756 Tage kiiwiinaja, du scheinst ja nah dran gewesen zu sein...

du Experte...  

28.03.10 20:54

129861 Postings, 7756 Tage kiiwiiein Täter begeht eine Straftat - oder nicht

eine Straftat vortäuschen bzw, behaupten, Opfer einer solchen geworden zu sein -
das tut üblicherweise nicht der Täter, sondern das Opfer

jedenfalls nach meinen (zugegebenermaßen nur noch rudimentären) Rechtskenntnissen  

28.03.10 21:04

12570 Postings, 7733 Tage EichiWas heißt hier

Experte ?

Das Vortäuschen einer Straftat begeht man immer selbst. z. B. jemand geht zur Polizei und sagt, sein Auto ist gestohlen worden, damit anschließend die Versicherung bezahlt. In Wirklichkeit hat es der Anzeigeerstatter aber bei einem Bekannten untergestellt.
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Schützt das Volk vor dem Rechtsstaat

28.03.10 21:09

129861 Postings, 7756 Tage kiiwiiwen meinst du jetzt konkret mit "man" ?

28.03.10 21:11

13648 Postings, 6931 Tage BoMaseufz

Man könnte wohl auch schreiben: Vorspiegelung falscher Tatsachen.
Wenn es denn so ist. Abwarten.  
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*BoMi*

28.03.10 21:13

129861 Postings, 7756 Tage kiiwiihast recht

falsche Anschuldigung ginge auch  

28.03.10 21:17

13648 Postings, 6931 Tage BoMaMan kann -leider-

nicht in die Köpfe der Menschen hineinschauen... weder in seinen,
noch in ihren... wer weiß, was sich da abgespielt hat.
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*BoMi*

28.03.10 21:17
1

12570 Postings, 7733 Tage EichiDas stimmt auch nicht BoMa

denn der Begriff "Vorspiegelung falscher Tatsachen" fällt in den Betrugsbereich.

Und eine Straftat "falsche Anschuldigung" kennt das Gesetz direkt nicht. Es nennt sich "Falsche Verdächtigung" (was der falschen Anschuldigung gleichkommt) nach Ph. 164 StGB.
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Schützt das Volk vor dem Rechtsstaat

28.03.10 21:22
1

129861 Postings, 7756 Tage kiiwii§ 145d StGB "Vortäuschen einer Straftat"

§ 145d  Vortäuschen einer Straftat

  (1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
  1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
  2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.
  (2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten
  1. an einer rechtswidrigen Tat oder
  2. an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu täuschen sucht.  

28.03.10 21:22

13648 Postings, 6931 Tage BoMa*smile*

Wie so oft, eichi... es iss ned ganz so einfach mit der deutschen Recht-
sprechung ! Aber Ihr wißt ja, was ich gemeint habe. Es ist müßig,
sich hier um Fachbegriffe zu streiten...  
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*BoMi*

28.03.10 21:39

5473 Postings, 8190 Tage DingEs gibt

die "falsch Verdächtigung"
http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

und die "Vortäuschung einer Straftat"
http://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html

Bei der falschen Verdächtigung wird ein Verdacht, wider besseres Wissen, ausgesprochen, um ein behördliches Verfahren herbeizuführen. In unserem Fall müsste das angebliche Opfer dann geäußert haben, dass sie den Verdacht hätte, vergewaltigt worden zu sein. Das war sicher nicht der Fall.

Bei der Vortäuschung einer Straftat ist es, soweit ich den Paragraphen verstehe, egal, wer die angebliche Tat begangen hat, und auch egal wer das Opfer dieser angeblichen Straftat ist.

Ich denke, dass in unserem Fall, wenn es denn so war, die "Vortäuschung einer Straftat" zutrifft.  

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