BERLIN. Jarass empfiehlt Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) deshalb, mit Liechtensteins Regierungschef Otmar Hasler auch über den Umgang mit Anlegern aus den USA zu reden und dabei „die Frage nach der Sonderbehandlung von US-Steuerpflichtigen beim Einzug von Quellensteuern durch Liechtensteiner Banken zur Sprache zu bringen“. „Dann müsste Liechtensteins Regierungschef nämlich zugeben, was im Reich von Fürst Adam alles an Kooperation mit den US-Steuerbehörden möglich ist“, sagte Jarass dem Handelsblatt.
Auch die LGT-Bank, deren Stiftungsmodelle ins Visier deutscher Steuerfahnder geraten sind, führt für US-Kunden Quellensteuer auf alle Erträge aus Wertpapieren an die USA ab. Wie alle anderen Liechtensteinischen Banken stehe die LGT-Bank unter den harten Regeln der US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS). Gegenüber anderen Staaten ziehe sich das Fürstentum dagegen hinter das Bankgeheimnis zurück und verweise darauf, dass Steuervergehen von Ausländern in Liechtenstein nicht strafbar sind.
Die US-Quellensteuerregeln wurden weltweit zum 1. Januar 2001 eingeführt. Seit August 2002 wenden auch die Liechtensteiner Banken die gleichen Bestimmungen an, wie sie die IRS gegenüber ausländischen Banken rund um die Welt durchgesetzt hat, bestätigte Wolf Wassermeyer von der Bonner Steuerrechtskanzlei Flick Gocke Schaumburg dem Handelsblatt. Die » IRS-Internetseite listet alle Länder auf, deren Banken sich den Bestimmungen der US-Steuerbehörde unterworfen haben, darunter auch Deutschland. „Es geht der IRS darum, Zins- und Dividendenzahlungen an amerikanische Steuerzahler bei ausländischen Kreditinstituten zu erfassen“, sagte Wassermeyer. Außerdem wollten die USA so ihr Quellensteueraufkommen sichern.
Die IRS-Regeln zwingen die Banken, mit der US-Behörde Verträge abzuschließen, die ihnen den Status „Qualified Intermediary“ garantieren. Ein „Qualified Intermediary“ ist verpflichtet, die Identität einer US-Person gegenüber dem IRS offen zu legen, sobald diese Wertpapiere kauft. Dabei erstreckt sich die Verpflichtung nicht nur auf US-Bürger, sondern auch auf Green-Card-Besitzer und in den USA steuerpflichtige Ausländer. Will ein US-Steuerbürger, der im Ausland wohnt, seine Identität nicht preisgeben, hat die Bank dafür zu sorgen, dass er keine Anlagen in US-Wertpapieren tätigt. Auf Erträge aus und Transaktionserlöse von US-Wertpapieren, die sich dennoch im Portfolio befinden, wird für die Verletzung der Meldepflichten eine amerikanische Sicherungssteuer in Höhe des Quellensteuersatzes von derzeit 28 Prozent erhoben und an den IRS weitergeleitet.
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