Für alle Anleger, die mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Rentenanspruch haben, der oberhalb der Grundsicherung liegt, hat die Diskussion keine Bedeutung. Für alle Anleger, die heute schon mit einer hohen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass sie deutlich unter der Grundsicherung liegen werden ist es zutreffend, dass sich eine Riester-Rente nach aktueller Rechtslage nur bedingt lohnen kann. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass, wie von der Bundesregierung ausgeführt, damit im Regelfall nur bei Bruttoeinkommen unter 1.000, - bis 1.200 Euro zu rechnen ist. Die dabei zu leistenden Eigenbeiträge sind dabei in der Regel ebenfalls sehr klein, oft auf dem Niveau des Sockelbetrages in Höhe von 5 Euro pro Monat. Mit welcher Wahrscheinlichkeit jemand zukünftig eine Rente über- oder unterhalb der Grundsicherung erhält kann nur im Einzelfall abgewogen werden. Sie hängt im wesentlichen von der zukünftigen Erwerbsbiographie und von dem absoluten Niveau der Grundsicherung ab. Insofern ist es gefährlich aufgrund einer aktuellen Einschätzung nicht privat vorzusorgen bzw. keinen Riester-Vertrag abzuschließen. Die Bundesregierung könnte die Tendenz fortsetzen, soziale Leistungen immer weiter zu verkürzen und bspw. die Grundsicherung von heute durchschnittlich 700,-- Euro deutlich abzusenken. Plötzlich wäre es für einen größeren Teil der betroffenen Menschen doch vorteilhaft gewesen, etwas für die eigene Vorsorge zu tun, um sich in diesem existientiellen Bereich nicht nur auf den Staat zu verlassen. Die Bundesregierung könnte die aktuelle Diskussion aber auch aufgreifen und die Anrechnung von Leistungen aus Riester-Renten auf die Grundsicherung aufheben oder abmildern. Für viele Anleger, die aufgrund dessen keinen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, könnte es dann zu spät sein. Aufgrund der Tatsache, dass die FDP-Fraktion die aktuelle Regelung sehr kritisch sieht, kann man hoffen, dass es hier noch Bewegung geben wird. Fazit Um sich nicht in hohem Maße von zukünftigen sozialpolitischen Entwicklungen oder von einer Fehleinschätzung der zukünftigen wirtschaftlichen Situation abhängig zu machen, kann Anlegern, die aktuell davon ausgehen, daß Sie unter dem derzeitigen Niveau der Grundsicherung liegen, trotzdem geraten werden einen Riestervertrag abzuschließen bzw. fortzuführen. Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Grundsicherung finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Grundsicherung
|