In # 46 habe ich (natürlich wahrheitsgemäß) berichtet, zu welchem Kurs ich die Papiere DB2NYM verkauft habe und welche Verluste ich insgesamt erlitten habe (1.454,46 EUR). VK-Kosten/Gebühren und entgangene Zinsen interessieren das Finanzamt selbstverständlich nicht. Die kann man nicht geltend machen, deshalb habe ich sie auch gar nicht eingesetzt. Die reinen Verluste, die ich errechnet habe, betragen 429,- EUR (Differenz von 670,94 EUR und 241,94 EUR = 429,- EUR). Warum das Finanzamt nicht 429,- EUR, sondern nur 409,- EUR anerkannt hat, ist mir ein Rätsel (ist aber nicht so wichtig, da rufe ich noch an). Aber nun kommt die Hauptsache: In den Erläuterungen zum Steuerbescheid steht Folgendes, und zwar genau so, wie ich es schreibe: "Verluste aus Veräußerungsgeschäfte können nur berücksichtigt werden wenn Kauf und Verkauf innerhalb eines Jahres sind. Dies ist bei dem Wertpapier DB2NYM nicht der Fall. Der Verlust wird somit nicht berücksichtigt." Da fehlt offensichtlich ein "n" und ein Komma. Ist aber nicht so schlimm, schließlich sind die Finanzbeamten im Stress und haben viel zu tun. Mir passieren ja offensichtlich auch Fehler, denn im Bescheid heißt es weiter: "Die in Ihrer Steuerklärung/Steueranmeldung festgestellten Schreib-/Rechenfehler wurden berichtigt". Den Verlust habe ich doch im Jahre 2008 realisiert. Weshalb wird der Verlust nicht anerkannt? Weil er nicht "innerhalb" eines Jahres angefallen ist? Das ist doch komisch! Wer weiß darüber Bescheid?
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