Wie man sich als eigentlich der Geldwertstabilität verpflichtete Zentralbank überhaupt ein "Inflations-Ziel" stecken kann ...
Da eine Zentralbank keine gewöhnliche Bank ist, sondern die Geldpolitik eines Landes führen muss, soll sie zwei wichtige Ziele verfolgen. Das erste Ziel, meist auch das Hauptziel, ist die Preisniveaustabilität. Dabei gilt es, große Schwankungen des Geldwertes zu vermeiden. Die Zielgröße ist die Inflation (Inflationsrate). Das zweite Ziel einer Zentralbank besteht in der ausgeglichenen konjunkturellen Entwicklung des jeweiligen Landes.
Die EZB ist m.W. unabhängig und demzufolge kann ihr niemand Vorgaben machen.
1. Operative oder funktionelle Unabhängigkeit Sie bedeutet, dass die EZB bei der Entscheidung hinsichtlich der Methode, mit der sie ihren Auftrag durchführen möchte, frei ist. Allerdings ist der EZB durch Art. 127 Abs. 1 AEU-Vertrag sowie durch die EZB-Satzung die Preisstabilität als Ziel der europäischen Geldpolitik vorgeschrieben. Insofern bezieht sich die operative Unabhängigkeit lediglich auf die Durchführung des Ziels (unter anderem auch auf die Bestimmung der Inflation, die mit Preisstabilität vereinbar ist), nicht jedoch auf die Festlegung des Ziels an sich. Insofern ist die EZB diesbezüglich weit weniger unabhängig als das US-amerikanische Federal Reserve System. 2. Institutionelle Unabhängigkeit Sie bedeutet, dass die EZB und die nationalen Zentralbanken keine Weisungen aus der Politik erhalten dürfen. Im 1992 geschlossenen Vertrag von Maastricht ist verankert worden bzw. festgelegt, dass den öffentlichen Haushalten (Staat) keine Kredite zu gewähren sind. Damit soll verhindert werden, dass die Autonomie durch irgendwie geartete Verpflichtung zur Kreditgewährung an den Staat unterlaufen werden. Damit darf die EZB nicht die Defizite im Haushalt der Gemeinschaft oder eines Mitgliedslandes finanzieren. Allerdings kaufte die EZB während der Eurokrise auf dem Sekundärmarkt, also nicht unmittelbar von den Staaten, sondern von Banken Staatsanleihen (u.a. Griechenland, Spanien, Italien). 3. Finanzielle Unabhängigkeit Die finanzielle Unabhängigkeit besteht darin, dass die EZB einen eigenen Haushalt hat und selbst über den Einsatz ihrer Mittel, mit denen sie von den Mitgliedsländern ausgestattet wird, entscheiden kann. 4. Personelle Unabhängigkeit Um die Unabhängigkeit des Führungspersonals zu gewährleisten muss dieses fachlich geeignet und persönlich unabhängig sein.
Wenn man sich das Konstrukt EZB anschaut dürfte es schwer fallen, ihr Unabhängigkeit zu attestieren. Außerdem kann man sich schwer vorstellen, daß die EZB gegen die FED arbeitet. Und letztere ist ja bekanntlich privat. Verknüpfungen zur „Square Mile“ Londons, die inzwischen sogar New York als wichtigstes Bankenzentrum der Welt abgelöst hat, sind nicht ausgeschlossen (warum ist es den Engländern immer noch gestattet eine eigene Währung zu benutzen?). Schlußendlich landet man beim gemeinsammen Nenner, das Thema Finanzen betreffend.
|