aber kräftig. Sie brauche ein neues Gesetz, um Hehlerei zu verhindern. Aber - aber - Frau JustizMinisterIn, schauen Sie doch mal ins Strafgesetzbuch!
Eine Daten-CD, deren Daten offensichtlich gestohlen sind, zu weit überhöhtem Preis anzukaufen, ist Hehlerei! - Völlig unabhängig vom Zweck der Sache!
Ein Straftatbestand kann sich doch nicht verlieren nur, weil unsere Finanzverwaltung davon profitieren könnte. Außerdem kann man Steuerverweigerung strafrechtlich nicht mit Hehlerei gleich werten. Denn Steuern gibt der Bürger aus SEINEM Vermögen ab, eine Weigerung wäre allenfalls Vertragsverletzung. Da die Bürger mit dem Staat eine Einheit bilden, bleiben die Steuern in Bürgerhand. Daher gibt es hierin keinen Straftatbestand!
Es sei denn, die Steuer-Verweigerung (=Steuer-Hinterziehung?) bedient sich eines Betruges, Dann wäre - aber - wiederum NICHT der Steuerbehalt die strafbare Handlung sondern der begleitende Betrug.
Leider ist die Rechtsauffassung und -Auslegung in Deutschland dermaßen verkommen, daß ihr sogar die JustizMinisterIn zum Opfer fallen kann. Von unserem "geschätzten" Bundestag wollen Wir hierzu schweigen.
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