Eine Übergewinnsteuer halte ich rechtlich für nicht durchsetzbar!
Ziel jeglicher wirtschaftlicher Unternehmung ist es Gewinn zu erzielen!
Es gibt immer gute und schlechte Jahre, das sind wirtschaftliche Schwankungen und das in allen Bereichen der Wirtschaft. Wie will man denn hier Gewinn vom "Übergewinn" trennen. Dann noch die unklare Zuordnung der Gewinne...Muttergesellschaft, Tochter, Subunternehmer etc.
Aktuell gibt es dann ja auch "Übergewinne" beim Holz, bei der Kohle, bei den Kaminverkäufern/Produzenten, den Wärmepumpenverkäufern/Produzenten, Elektroheizern, Heizdecken und und und. Unter dem rechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung müssten die alle dann auch Übergewinnsteuer abführen. Also...sehr fragwürdig!!!
Und wenn "Übergewinnsteuer" abgezogen wird, dann hätte ja ein Unternehmen im Umkehrschluss auch das Recht eine "Untergewinnsteuer" vom Staat zu fordern was de facto vom Staat natürlich kategorisch abgelehnt werden würde aber nach dem Gleichheitsgrundsatz gerecht wäre (ähnlich wie bei den Verlusttöpfen der KAP-Steuer).
Sollte der Staat hier tatsächlich ein so kompliziertes und ungerechtes Unterfangen auf den Weg bringen, wird das mit Sicherheit jahrelange Rechtsstreitigkeiten zur Folge haben mit ungewissem Ausgang.
Darum denke ich nicht das hier etwas auf BASF WintershallDea zukommen wird. Wenn doch, dann hat BASF eine sehr gute Rechtsabteilung die dem Ganzen dann energisch widersprechen wird.
Grüsse vom Aniliner a.D.
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