Ich verstehe das Gericht schon, zumindest wenn ich das Folgende aus der Meldung lese:
"Beschlagnahmt wurden daraufhin Messer, Reizgas, Schlagringe, Schlagstöcke, aber auch Schraubenzieher."
Mal schauen, ob ich es noch zusammen kriege, denn in Waffensachkunde habe ich eigentlich ganz gut aufgepasst.
Schlagringe sind eh verbotene Waffen, dafür braucht es kein extra Verbot Für Messer wie Butterfly-Messer, Einhandmesser, Springmesser (bis auf wenige Ausnahmen), Fallmesser gilt das ebenso Messer mit feststehender Klinge und einer Klingenlänge > 12 cm dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Zu Transportzwecken in einem verschlossenen Behältnis Die Anwendung von Reizgas in geschlossenen Räumen (z.B. Waggons) ist aus Gründen des Eigenschutzes eh nicht zu empfehlen Schlagstöcke sind keine verbotene Waffen, dürfen jedoch ohne behördliche Genehmigung nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Ausnahme: Zu Transportzwecken in einem verschlossenen Behältnis Und als gefährliches Werkzeug gilt alles, wenn es dazu missbraucht wird, anderen Menschen damit einen körperlichen Schaden zuzufügen. Vom Schraubenzieher, über den Baseballschläger, eine Gehhilfe, eine Bierflasche .....
Und was ist der wirklich große Scheiß an solchen Extraverboten? Da fährt der Arbeiter auf Montage mit dem Schraubenzieher im Blaumann nichtsahnend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurück zu seinen Hotel, gerät an einen Deppen von Vollzugsbeamten und hat die Kacke am dampfen.
Ich finde übrigens unser neues Waffengesetz jetzt schon mächtig übertrieben, denn gegen das verstößt du nämlich schon, wenn du ein Cuttermesser in der Öffentlichkeit führst, weil es schon Fälle gab, wo dieses als Einhandmesser eingestuft wurde.
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