Bei der Ausführung von buylow_sellhigh liest man heraus, dass bei Ablehnung dann alles einfach so passieren wird. Bei Ablehnung passiert aber erstmal nichts, da Steinhoff dann auch kein Mandat hat, eine neue Gesellschaft zu bilden, dahin alle Assets zu übertragen und den Gläubigern zu schenken. Nicht nur die Bildung eines CVR wird unterbunden, sondern alles andere auch.
Ganz im Gegenteil ist dann das Steinhoff-Management in der Pflicht, bis zum 30.06.2023 eine Alternative zur Rettung des Unternehmens zu erarbeiten. Da die Übertragung an die Gläubiger abgelehnt wurde, ist dieser Weg vom Tisch. Deshalb folgt dann, entweder
1. Nachbesserung des Angebots, oder 2. Sonder-HV mit Punkten, die wir über den SdK vorgeben können, oder 3. Eventuell doch eine gnädige Verlängerung der Frist erstmal bis 31.12.2023, oder 4. Beantragung WHOA, wozu wir m.E. Steinhoff per Abstimmung zwingen können.
Alles das wird vermutlich besser sein als das Angebot vom 02.02.2023. Weil da gebe ich buylow Recht, dieses Angebot wird kein Leckerli (Garantiewert, Dividenden, ...) enthalten, auf das man sich verlassen kann. Da würden die Gläubiger ja in eine Verpflichtung und damit Risiko eingehen, das Ihnen auf die Füße fallen könnte. Deshalb kommen da nur hohle Versprechungen, die sie dann "leider, leider .... leider, leider, leider nicht einhalten konnten. Sorry, sorry, sorry" ... kasching
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