Der Sonderprüfer versucht festzustellen, wo ordnungsgemäss gehandelt wurde und wo nicht. Die Konsequenzen aus dem Bericht müssen dann der AR (wo er nicht selbst betroffen ist), die HV, die Aktionäre und/oder die Strafverfolgungsbehörden ziehen. Der kleine freiwillige SP-Bericht enthielt schon so viele Feststellungen, dass er eine Steilvorlage für uns ist. Es sind dort bereits ausreichend Punkte für eine Klage aufgeführt. Aber es macht Sinn, mit einer gesetzlichen SP erst einmal alles maximal zu untersuchen. Da wird es seitenweise Problempositionen geben so wie die Neuendorfs Artnet gemanagt haben. Management nach Gutsherrenart eben ...
Alleine der Beratervertrag wird vom Inhalt, der Dokumentation und des Zustandekommens her nach Auskunft unserer Anwälte rechtlich keinen Bestand haben können. Und der besteht seit 10 Jahren. Man kann sich ausrechnen, welche möglichen Ansprüche das erst einmal auslösen würde. Da der Vertragspartner des Beratervertrags die Galerie Neuendorf AG ist, die wiederum die Artnet-Aktien hält, wären die Rückforderungsansprüche somit auch zu befriedigen.
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