Ziemlich wenig.
Wenn die Warrants erst einmal ausgeübt worden sind, kann das nicht mehr rückgängig gemacht werden. Die Altaktionäre können danach lediglich einen etwaigen Finanzschaden einklagen, der sich nach dem Kursverlust bemisst. Würde z. B. die Fannie Stammaktie dadurch von 2,30 $ auf 1,30 $ fallen, könnten die Aktionäre nachträglich 1,00 $ pro Aktie an Schadensersatz verlangen. Bliebe sie unverändert (oder steigt sie), gäbe es gar keinen Schadensersatz.
Da es aber nur 1,2 Mrd. Fannie-Aktien gibt, "riskiert" die Regierung nur eine Summe von 1,2 Mrd $ (nach obiger Rechnung). Das ist Peanuts gemessen an dem, was sie durch die Warrants-Ausübung erhält (ca. 50 bis 100 Mrd. $ für Fannie und Freddie gemeinsam, je nach Schätzung).
Im US-Budget von Biden sind die Warrants sogar erstmals als "Wertposten" geführt, was dafür spricht, dass die Regierung sie ausüben will.
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Man könnte sich fragen: Wieso droht der US-Regierung nur ca. 2 Mrd an Schadensersatzforderung (für FnF gemeinsam = 1,9 Mrd. Aktien), während die Regierung andererseits bis zu 100 Mrd. $ an der Warrants-Ausübung gewinnen soll? An der Rechnung kann doch etwas nicht stimmen.
Der Grund ist, dass die Aktien (Fannie und Freddie) aktuell stark unterbewertet sind. Wenn nach der Warrants-Ausübung die KE durchgeführt wird und die neuen Aktien wieder an der NYSE gelistet sind, entsteht ein erheblicher Wertzuwachs.
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Im Folgenden mach ich die Rechnung der Einfachheit halber für Fannie & Freddie kombiniert auf:
Die Regierung hält nach der Warrants-Ausübung knapp 80 % der alten FnF-Aktien. Bei der KE dürften jedoch mindestens 60 % des zukünftigen Firmenwerts an die neuen Aktionäre gehen, sonst zeichnen die gar nicht erst. Wenn "alles durch" ist, dürfte sich die Marktkapitalisierung von FnF (kombiniert) auf ca. 250 Mrd. $ belaufen.
Auf die Altaktionäre (inkl. Regierung) entfällt 40 % davon, also ca. 100 Mrd. $. Diese 100 Mrd. wiederum teilen sich wegen der Warrants-Ausübung wie folgt auf: 80 Mrd. für die Regierung (hält ja 80 %) und 20 Mrd. für die Altaktionäre. Im Endeffekt gehört den Altaktionären am bitteren Ende also weniger als 10 % des neuen Firmenwerts. Das entspricht etwa 4 Dollar pro (jetzige) Aktie.
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Können die Altaktionäre die für sie schädliche Warrants-Ausübung verhindern? Ja, das ginge mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung. Leider jedoch hat bislang niemand eine solche erlassen. Hintergrund ist die strittige und sehr komplexe Rechtslage. Keine will dafür Prozesskosten riskieren.
Sind die Warrants aber erstmal ausgeübt, ist dieser Vorgang nicht mehr rückgängig zu machen. Es gibt danach bestenfalls den o. g. Schadensersatz, und freilich erst - wenn überhaupt - irgendwann in etlichen Jahren.
Für die US-Regierung sieht die Rechnung daher so aus: Sie muss max. ein paar Milliarden Schadensersatz zahlen, nimmt aber durch die Warrants-Ausübung ca. 80 Mrd. ein.
"Ein guter Deal", würde Trump sagen.
Im Collins-Fall sind die Warrants überhaupt nicht Gegenstand der Verhandlung. Die Collins-Kläger wollen lediglich das 3. Amendment (den NWS) rückabwickeln. Ihre Anwälte haben der US-Regierung bei der Anhörung am 9. Dezember sogar ausdrücklich empfohlen, die Warrants auszuüben.
Es spricht daher sehr viel dafür, dass die US-Regierung die Warrants ausüben wird. OBWOHL die Warrants damals nur als zusätzliche Sicherheitsleistung für den SPS-Kredit kreiert worden waren.
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