.... Wir verweisen auf die Angabe unter Punkt III. Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Konzernanhang sowie auf die weiteren Ausführungen unter Punkt 4.2 Chancen- und Risikobericht – finanzwirtschaftliche Risiken – im Konzernlagebericht, in denen die gesetzlichen Vertreter darlegen, dass die Baumot Group AG und ihre Tochtergesell-schaften in ihrem Fortbestand wegen drohender Illiquidität gefährdet sind, wenn es dem Vorstand nicht gelingt, die geplanten positiven Cashflows zu generieren und dann keine geeigneten Finanzierungsformen zur Verfügung stehen. Wie im Konzernanhang und Konzernlagebericht dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt
>Ich sag mal, wenigstens haben sie alle gewarnt, kann keiner was sagen am Ende.
Klausi
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