Antrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes auf einstweilige Verfügung gegen PROKON vom Gericht zurückgewiesen
22.01.2014
Immer wieder haben sich die Medien in den letzten Tagen darüber echauffiert, dass wir unsere Anleger in unserem Schreiben vom 10.01.2014 in aller gebotenen Deutlichkeit und mit Nachdruck auf eine drohende Insolvenz infolge der vermehrten Kündigungen hingewiesen haben. Man hat sich darüber empört, angeblich hätten wir unseren Anlegern massiv gedroht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), unter dessen Dach alle 16 Verbraucherzentralen sowie weitere 25 verbraucher- und sozialorientierte Organisationen in Deutschland organisiert sind, hat schließlich sogar einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen uns gestellt. Die nächste willkommene Schlagzeile, die in den Medien auch ausgiebig ausgeschlachtet wurde.
Nun hat das Landgericht Itzehoe den Antrag des abgewiesen. In der Begründung heißt es:
„[…] Es ist schon zweifelhaft, ob die Antragsgegner [Anm. PROKON: die Genussrechtsgesellschaft und Carsten Rodbertus persönlich] mit den dargestellten Informationen im beanstandeten Schreiben überhaupt eine tatbestandsmäßige Drohung aussprechen. Dargestellt werden die nachvollziehbaren Folgen, wenn eine Vielzahl von Genussrechtsinhabern in wirtschaftlich schwerer Lage bei Liquiditätsschwierigkeiten des Unternehmens gleichzeitig Kapital zurückfordern, selbst wenn sie dazu zivilrechtlich berechtigt sind. Dadurch, dass die Antragsgegner diese Gefahrensituation in ihrem Schreiben darstellen, drohen sie den Genussrechtsinhabern nicht, sondern informieren nur über das bestehende Risiko.
Darüber hinaus muss es der Geschäftsleitung eines jeden Unternehmens, dessen Eigenkapital durch eine Vielzahl von Anteilsinhabern gehalten wird, erlaubt sein, auf aktuelle Liquiditätsschwierigkeiten und das Insolvenzrisiko bei Entzug des Eigenkapitals hinzuweisen. Das ist in der bestehenden Situation nicht nur legitim, sondern Verpflichtung einer verantwortungsvollen Geschäftsleitung. Dabei darf in einer solchen Situation auch mit deutlichen Worten auf mögliche Konsequenzen und Folgen hingewiesen werden. […]
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