Quelle: Schreiben aus focus money
Ein Frankfurter Investmentbanker, wurde vom Obersten Landesgericht, als Musterkläger gegen EY zugelassen. Sein Name: Kurt Ebert, ist seit 40 Jahren im Kapitalmarktgeschäft und alles andere, als ein unbeholfenes Opfer. Er hat nach abgeschlossener Banklehre BWL studiert und in leitender Position bei großen Banken gearbeitet. Er betont, dass er kein naiver Anleger ist und sehr wohl weiß, was eine Börsenzulassung oder ein Testat ist.
Herr Ebert, hat im größten Wirtschaftsskandal der Nachkriegsgeschichte, einen Verlust von einer "halben Million" und sagt: Das er das Geld gerne wieder zurück haben möchte, am liebsten komplett. Mit mehr als 20.000 geschädigten Aktionären, baut EY darauf sich aus der Verantwortung zu ziehen.
Eberts Fall prüft die Justiz, ob der "geprellten Anleger", in einem Muster- Verfahrensprozess (KapMuG). Vertreten wird er, von der Münchner Kanzlei Mattil sowie dem Anwalt Elmar Vitt. Alle anderen Verfahren ruhen so lange! Bis zum 13 Juni, haben die Anwälte von Ebert nun Zeit, eine Antragsbegründung zu formulieren, dass EY vorsätzlich gegen ihre Verpflichtungen verstoßen haben. Aussage: Sie sind optimistisch, das man das EY nachweisen kann, sagt Eberts Anwalt Elmar Vitt. (Das ist ja mal eine Ansage!) Spricht: Die Prüfer hätten das sehen können, mehr noch, sehen müssen! Sie haben immer wieder, ein vollumfängliches Testat ausgestellt! Die Kläger wollen EY, in dem Verfahren nachweisen, dass die Wirtschaftsprüfer vorsätzlich gehandelt haben. Weiters, Deren Meinung nach: handelt es sich, um eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Anleger.
Die Wirtschaftsprüfer wehren sich naturgemäß gegen diese Vorwürfe: Die Ansprüche gegen EY sind unbegründet. (Was bilden die sich ein! M. M.
Die Zusammenfassung, ist auf den wesentlichen Punkte gehalten.
crosso
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