AT1-Kapital sollte als "Going-Concern-Kapital" gelten Das bedeute, so TwentyFour Am weiter, dass sie bei einem bestimmten CET1-Niveau (in der Regel sieben Prozent für Schweizer Banken) in Eigenkapital umgewandelt würden, was dem Emittenten eine automatische Kapitalspritze verschaffe und es ihm ermögliche, seine Geschäfte weiterzuführen. In einem schwerwiegenderen Fall, in dem die Unternehmensfortführung nicht funktioniere, würden die AT1-Anleihen abgeschrieben, aber auch die Tier-2-Anleihen und andere nachrangige Schuldtitel, da letztere "Gone Concern"-Kapital darstellten. In diesem Szenario werde das Eigenkapital natürlich auf Null abgeschrieben. Dies sei vor einigen Jahren bei der spanischen Banco Popular geschehen, und in diesem Fall stellten die Investoren die Entscheidung nicht in Frage, denn die Bank hatte notleidende Aktiva von ~30 Prozent und ein vollwertiges CET1 von ~7,3 Prozent. Nachrangige Schuldtitel überall am Prüfstand Als Folge des oben Gesagten wurden nachrangige Schuldtitel Montag morgens deutlich tiefer gehandelt. Aber andere Regulierungsbehörden haben schnell auf die Unterschiede in ihren eigenen Systemen hingewiesen. Die EZB hat sich zu Wort gemeldet und erklärt: "Die große Finanzkrise hat unter anderem die Reihenfolge festgelegt, in der Aktionäre und Gläubiger einer in Schwierigkeiten geratenen Bank Verluste tragen sollten", "Insbesondere sind die Instrumente des harten Kernkapitals die ersten, die Verluste auffangen müssen, und erst nach ihrer vollständigen Ausschöpfung müsste das Additional Tier One Verluste absorbieren.
Finma hat wohl eine Fehler begangen Davon ist man bei TwentyFour Asset Management überzeugt. Schließlich frage man sich, welche langfristigen Folgen dies für das Schweizer Finanzsystem habe, da diese Maßnahme der Finma sehr wahrscheinlich das Vertrauen der Anleger in das Regulierungssystem erschüttern werde. Bei anderen Banken sei es zu erheblichen Ansteckungseffekten gekommen, aber selbst wenn man die Erklärung der EZB berücksichtige, seien die Regeln für die Abschreibung oder Umwandlung von AT1-Anleihen in ganz Europa in der Richtlinie über die Abwicklung und Sanierung von Banken (BRRD) verankert, In diesen sei festgelegt, dass die Anteilseigner als erstes ihren Einsatz verlieren müssten. Dann müsste eine Bewertung vorgenommen werden, ehe von der Befugnis zur Verlustabsorption von Nachrangkapital Gebrauch gemacht werde; dieselben Regeln gälten auch im Vereinigten Königreich. Angesichts der Komplexität des europäischen Systems, in dem jedes Land eine Stimme habe, sei es fast unmöglich, in kurzer Zeit eine Einigung über eine entsprechende Gesetzesänderung zu erzielen, befindet TwentyFour AM. Wie hoch ist der Vertrauensschaden durch diese Vorgehensweise? Das sei schwer zu sagen, so die Experten. Diese sind jedoch der Meinung, dass man nicht vergessen dürfe, dass es sich um eine Bank handelte, die mit großen Einlagenabflüssen konfrontiert war und bei der die Aufsichtsbehörde eine äußerst fragwürdige Entscheidung getroffen habe, die vor Gericht enden könnte. In einigen Fällen würden Anleihen jetzt mit einem "Claim Transfer Agreement" (Forderungsabtretungsvertrag) angeboten, was darauf hindeute, dass diese Option offen sei. Schockiert über die Vorgangsweise der Schweizer Aufsicht, aber...... Man könne mit Fug und Recht behaupten, dass TwentyFour AM über das Vorgehen der Schweizer Aufsichtsbehörde schockiert sei und die Bedeutung der Geschehnisse und insbesondere der Tatsache, dass die Gesetze über das Wochenende geändert wurden, nicht herunterspielen wolle. Man sei jedoch der Meinung, dass die Auswirkungen auf andere Bankensysteme nicht eindeutig seien, und die Erklärung der EZB habe dazu beigetragen, die angespannten Nerven zu beruhigen. ...
https://www.institutional-money.com/news/...-nicht-ungesuehnt-223116/
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