Ich habe heute von der IR-Abt. Nachricht auf meine Fragen zur Singapore-Lizenz erhalten, die ich Euch nicht vorenthalten möchte. Nachstehend meine Fragen und die jeweilige Antwort von WDI.
Wann rechnet Wirecard mit Fertigstellung des lokalen Abschlusses für das Geschäftsjahr 2018?
Antwort WDI: Wir gehen davon aus, dass die Prüfung des lokalen Abschlusses der Wirecard Singapore für das GJ 2018 zeitnah abgeschlossen sein wird. Kann Wirecard die Lizenz der Monetary Authority of Singapore (MAS) erst nach Fertigstellung des lokalen Abschlusses für das Geschäftsjahr 2018 beantragen? Oder wurde die Lizenz schon beantragt?
Antwort WDI: Nein, dies ist unabhängig voneinander, jedoch bedarf die Lizenzbeantragung einen Nachweis für die finanzielle Leistungsfähigkeit der sich bewerbenden Gesellschaft. Eine Lizenzbeantragung ist erst nach Inkrafttreten des Zahlungsdienstleistungsgesetz / „Payment Service Act“ („PSA“), Ende Januar möglich. Wie lange dauert der Prozess ab Beantragung der o.g.Lizenz bis zum Erhalt derselben?
Antwort WDI: Hierzu liegen keine Erfahrungswerte vor, der relevante PSA wird erstmalig Ende Januar 2020 in Kraft treten.
Bis wann muss Wirecard die Lizenz spätestens vorliegen haben, um weiterhin in Singapore operativ tätig sein zu können?
Antwort WDI: Nicht-Finanzinstitute, die Issuing- und Acquiring-Leistungen anbieten, wie Wirecard, wird eine 12-monatige Übergangsperiode - ab Inkrafttreten des Gesetzes - für den Erwerb der Lizenz eingeräumt. Wirecard hat bereits seit über einem Jahr an branchenweiten Konsultationsgesprächen teilgenommen, um sich sowohl mit dem aufkommendem Gesetz als auch mit den entsprechenden Umsetzungsrichtlinien, wie sie bis heute von der MAS veröffentlicht wurden, vertraut zu machen. Wirecard erfüllt sämtliche Qualifikationskriterien im Sinne des „Payment Services Act“. Deshalb haben wir keine Zweifel daran, dass MAS die entsprechende Lizenz an Wirecard erteilen wird.
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