Lichtblick für bwin.party & Co beim Glücksspiel-Staatsvertrag Die EU-Kommission könnte Deutschlands Entwurf bemängeln, heisst es. Das öffnet zwar nicht automatisch den Markt, wäre der bwin.party-Bewertung aber kaum abträglich
MEINUNG 0 ALLES ZUR AKTIE ANALYSEN Der neue Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland droht an seiner Unvereinbarkeit mit geltendem EU-Recht zu scheitern. So soll die EU-Kommission ein Schreiben an die Bundesländer vorbereiten, in dem sie auf die rechtlichen Mängel des bisherigen Entwurfs hinweist, berichtet "Welt Online". Werden diese Mängel von den Ländern nicht korrigiert, könnte auf Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren und damit eine Klage am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zukommen.
Brüssel dürften vor allem zwei Punkte stören: Zum einen wollen die Länder für Sportwetten bundesweit nur sieben Konzessionen vergeben. Diese Begrenzung erscheint willkürlich gewählt und ist nicht für einen breiteren Wettbewerb geeignet. Zum anderen planen die Länder, eine gesonderte Konzessionsabgabe von 16,66% zusätzlich zur normalen Umsatzsteuer zu erheben. Dies wäre für private Anbieter kaum machbar.
Das ist auch genau die Argumentation von bwin.party und anderen Online Gaming Anbietern: Die deutschen Pläne seien "weder im Einklang mit EU-Recht noch mit den Anforderungen des Marktes", sagte Norbert Teufelberger, Co-Chef von bwin.party, bei Bekanntwerden der Pläne im April. Eine Steuer von knapp 17% auf die Umsätze bei Sportwetten mache es unmöglich, ein wettbewerbsfähiges Produkt anzubieten. Auch bwin-Konkurrent Betfair Group hat sich zuletzt an die EU-Kommission gewendet und den Entwurf des deutschen Staatsvertrags als "diskriminierend und protektionistisch" bezeichnet.
Schmettert die EU die deutschen Pläne ab, dann wäre dies besonders für bwin.party positiv, schreibt Gavin Kelleher, Analyst bei Goodbody Stockbrokers. Die Aktie ist zuletzt deutlich zurückgekommen, das Deutschland-Geschäft, das für geschätzte 23% des Umsatzes steht, wird vom Markt nur mehr mit rund 140 Mio. Euro bewertet, rechnet er vor. Seine Annahme: Das Geschäft ausserhalb Deutschlands kommt auf einen Wert von 122 Pence je Aktie. Aktuell notiert die Aktie bei um die 139 Pence.
"Die Meinung der EU-Kommission bedeutet natürlich nicht automatisch, dass in Deutschland ein kommerziell wachstumsfähiger Online Gaming Markt entsteht," so Kelleher. Auf die Bewertung des Deutschland-Geschäfts von bwin.party könnte sich die kolportierte Sichtweise der EU aber positiv auswirken. Die Eckpfeiler des deutschen Glücksspiel-Staatsvertrags wurden am 6. April publiziert, die EU-Kommission muss bis nächsten Montag, 18. Juli, eine detaillierte Stellungnahme abgeben. (bs)
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