bei Alf hat keiner Zeit oder es gibt keinen der für Aktionäre zuständig ist. Frage ?? Wer hat in den letzten 14 Tagen von Alf oder einer der Mitarbeiter eine Nachricht erhalten ???
Deiner Schweizer Obligationsrecht ist sowas von löchrig, die werden schon wissen was Sie dürfen und was nicht! Wo steht das unbedingt Einladungen verschickt werden müssen, es geht hier lediglich um die Beschlussfähigkeit, dito bei den Protokollen! nochmal verklagt Sie doch ganz einfach;)
jocyx
: unser RS820 interessiert sich nicht fuer Gesetze
zumindest hat er keine Ahnung davon und dementsprechend verfaehrt er nach dem Motto; was ich nicht weiss macht mich nicht heiss ... Hauptsache posten, egal ob es einen Sinn hat ...
man muss keine Einladungen verschiecken. Mann muss es nur im Schweizerischen Amtsblatt publizieren. Wurde hier heute schon einmal gepostet. Man muss nur lesen und verstehen? Ist halt schon viel verlangt.
Frag doch mal den Grossman, wie dass jetzt läuft mit dem Protokoll. Soll ich Dir seine E-Mail Adresse raussuchen. Kannst auch die Caro fragen. Die hat dieselbe Adresse. Ist ja schliesslich Die Vorzimmerdame vom Grossmann.
ja jetzt schreibts Du mal wieder nicht fett, Schiss bekommen? Das gesetz erlaubt immer Spielräume, aber das ist eh zu hoch für Dich! Sie Sinnfreiheit unserer Beiträge liegt also in den Augen der Betrachter;)
Du checkst es nicht, Sie müssen keine verschicken oder veröffentlichen! Es geht dabei nur um die Beschlussfähigkeit! Die Entscheidungen der GHV wären quasi nicht rechtsverbindlich, da Sie aber sowieso umfirmieren spielt das keine Rolle! Dann gilt das Recht der Limited