Diese Nachricht habe ich vor 2 Tagen von meiner Depotbank (Raiffeisenbank Österreich) erhalten. Es tut sich also was bezüglich der Wandlung meiner ADRs in die originalen russischen Aktien von Gazprom!
Wir erlauben uns, Sie über die bevorstehende Kapitalmaßnahme zu informieren. Gesellschaftshinweis Titel: US3682872078 Gazprom PJSC Nam.Akt.(Sp.ADRs)/2 RL 5
Sie halten ADR/GDR-Positionen, denen russische Wertpapiere zugrunde liegen, bei ihrer Raiffeisenbank. Die Europäische Union hat einen neuen Absatz 5aa zu Artikel 6b der EU-Verordnung 269/2014 eingeführt. Mit dieser Änderung hat die EU die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ermächtigt, die Konvertierung von ADR/GDRs in russische Wertpapiere zu genehmigen, auch wenn die Konvertierung über das russische National Settlement Depository (NSD) erfolgt, das von EU-Sanktionen betroffen ist. Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn bestimmte in der geänderten Verordnung genannte Bedingungen erfüllt sind. Die RBI geht davon aus, dass die Verordnung darauf abzielt, das Problem des unvermeidlichen Umgangs mit NSD im Prozess der ADR/GDR-Konvertierung in russische Basiswerte zu lösen. Die OeNB hat bestätigt, dass die RBI einen Antrag auf Genehmigung der Konvertierung von DRs, die sie für ihre Kunden verwahrt, stellen kann. Allerdings müssen vollständige Informationen und Nachweise über die wirtschaftlichen Eigentümer der DRs vorgelegt werden, da die RBI gegenüber der OeNB für die Einhaltung aller Bedingungen der Genehmigung in jedem einzelnen Fall verantwortlich ist. Da ein Verkauf der zugrunde liegenden Wertpapiere aufgrund russischer Gegenmaßnahmen möglicherweise nicht sofort möglich ist, reicht es aus, wenn der wirtschaftliche Eigentümer seine Absicht nachweist, die zugrunde liegenden Wertpapiere solcher DRs zu verkaufen. Es muss ein Nachweis erbracht werden, dass der wirtschaftliche Eigentümer beabsichtigt zu verkaufen, und ein solcher Verkauf muss durchgeführt werden, sobald die russischen Rechtsvorschriften dies zulassen. Die für die Umwandlung erteilte Genehmigung gilt auch für den anschließenden Verkauf der zugrundeliegenden Wertpapiere, wenn diese Lieferungen über der NSD abgewickelt werden. Selbst ein Verkauf nach dem 25.Dezember 2023 ist abgedeckt, sofern die Umwandlung der DR bis zu diesem Datum auf der Grundlage der Genehmigung der zuständigen Behörde erfolgt ist. Bitte beachten Sie, dass nur EU-Staatsangehörige, in der EU ansässige Personen und juristische Personen aus der EU als wirtschaftliche Eigentümer von DRs zu solchen Genehmigungen berechtigt sind. RBI ist verpflichtet, der OeNB vollständige Informationen und Nachweise über die wirtschaftlich berechtigten Inhaber der DRs zu übermitteln. Damit ausreichend Zeit für die Prüfung der Unterlagen und der Eignung für den OeNB-Antrag zur Verfügung steht, müssen die Unterlagen bis spätestens 20. August 2023 an die Raiffeisenbank übermittelt werden. Auf Verlangen der OeNB sind gegebenenfalls weitere Unterlagen nachzureichen. Auch wenn OeNB die Konvertierung genehmigt, kann RBI eine erfolgreiche Konvertierung nicht sicherstellen. Bis jetzt haben wir keine Bestätigung erhalten, dass DR-Konvertierungen - jetzt oder in naher Zukunft - von unseren Lagerstellen und den Emittenten der DRs angeboten werden. Wir stehen in ständiger Kommunikation mit unseren Lagerstellen, und werden Sie weiterhin über alle Entwicklungen informieren. Ein Verkauf der Positionen ist weiterhin nicht möglich! Selbst wenn die zugrundeliegenden russischen Aktien verkauft werden, können die Erlöse aus dem Verkauf derzeit nicht repatriiert werden, sondern würden gemäß den aktuell gültigen russischen Bestimmungen auf einem geblockten Konto verbucht werden. Uns liegen keine Informationen darüber vor, ab wann die Anleger auf diese Erlöse zugreifen werden können. Um den Antrag inkl. der erforderlichen Unterlagen zur Umtauschgenehmigung zu stellen, ersuchen wir Sie Ihre/n BeraterIn in der Raiffeisenbank umgehend zu kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass wir die oben angeführten Informationen von Dritten (Lagerstelle) erhalten und den Inhalt nicht geprüft haben.
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