Das Gesetz ist von Putin unterschrieben und wird in 10 Tagen in Kraft treten:
Info (russ):
https://www.interfax.ru/business/910990Übersetzt:
Putin unterzeichnet Gesetz über die Fernidentifikation von Nichtansässigen
Moskau, 10. Juli. INTERFAX.RU - Der russische Präsident Wladimir Putin hat ein Gesetz unterzeichnet, das russischen Banken und Plattformen für digitale Finanzanlagen (CFA) ermöglicht, ausländische Banken oder Finanzmarktorganisationen mit der Identifizierung ausländischer Kunden zu beauftragen.
Das Dokument wurde auf der Website der offiziellen Veröffentlichung von Rechtsakten veröffentlicht.
Das Gesetz wurde von der Staatsduma am 28. Juni verabschiedet und vom Föderationsrat am 5. Juli genehmigt. Das Dokument (Nr. 321728-8) wurde Ende März in das Parlament eingebracht.
Die Fernidentifikation von Nichtansässigen in Russland kann nicht nur von Banken, sondern auch von professionellen Teilnehmern des Wertpapiermarktes (mit Ausnahme von Anlageberatern), Investmentplattformbetreibern, Investmentfondsverwaltungsgesellschaften, Investmentfonds mit Anteilen und privaten Rentenfonds sowie CFA-Ausgabestellen durchgeführt werden.
Die Zentralbank Russlands kann jedoch auf ihre Anfrage hin einer Bank untersagen, die Identifizierung von Kunden und deren Vertretern an ausländische Organisationen weiterzugeben. In diesem Fall muss die Bank den Vertrag innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Entscheidung des Regulators kündigen. Darüber hinaus muss die Bank den Vertrag mit dem ausländischen Partner einseitig kündigen, wenn dieser innerhalb eines Jahres wiederholt falsche Informationen bereitgestellt hat.
Die Liste der Länder, deren Ansässige in Russland eine Fernidentifikation durchführen können, wird von der Regierung der Russischen Föderation in Absprache mit dem FSB (Federal Security Service) und der Zentralbank genehmigt.
Gleichzeitig senkt das unterzeichnete Gesetz signifikant die Schwellenwerte, ab denen Transaktionen mit ausländischen Kunden einer obligatorischen Kontrolle in Russland unterliegen. Zuvor waren Transaktionen in Höhe von 1 Million Rubel oder mehr (oder dem Äquivalent in ausländischer Währung) betroffen. Das unterzeichnete Gesetz präzisiert, dass eine Transaktion mit Geldmitteln in Höhe von 50.000 Rubel oder mehr einer obligatorischen Kontrolle unterliegt, wenn sie im Auftrag eines ausländischen Kunden erfolgt. Bei einer Beauftragung durch einen ausländischen Rechtsträger wird die Kontrollschwelle auf 500.000 Rubel festgelegt. Die neuen Schwellenwerte gelten nur, wenn die Identifizierung fernmündlich erfolgt ist.
Das Gesetz tritt in Kraft nach Ablauf von 10 Tagen.