Ja, falls überhaupt eine Antwort kommt. Minimalziel solcher Fragen soll sein ihnen zu vermitteln, wir wissen, dass sie uns verschaukeln und wir eine solch unsinnige Begründung nicht glauben.
Klar, man kann plausibel begründen die HV verschieben zu müssen, fehlen noch Genehmigungen zur Umsetzung der Transaktion. Ob gelogen oder nicht, die Logik verletzt das nicht.
Allerdings kann man mit der gleichen Begründung das erneute Zurückhalten der Detailinfos der Longversion nicht logisch rechtfertigen, denn die Publikation des Vorschlages ist natürlich unabhängig davon, ob die betreffenden Genehmigungen zur Umsetzung bereits vorliegen. Dafür gibt's ja den Disclaimer, der genau darauf hinweist.
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