Außerdem habe der Vorstand am Freitag beschlossen, die Zulassung der Aktien zum Börsenhandel in Frankfurt zu widerrufen. Der Beschluss zum Delisting sei mit Zustimmung des Insolvenzverwalters gefallen, da die Aktiengesellschaft nicht fortgeführt, sondern liquidiert werde, hieß es weiter. Bislang sind die Aktien der Sunways AG zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Die Geschäftsführung der Frankfurter Börse müsse dem Ansinnen aber noch zustimmen. Zudem würden die Aktien im Freiverkehr an den Börsen Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf und Berlin gehandelt. Es würden auch alle erforderlichen Maßnahmen zum Widerruf der Einbeziehung der Aktien der Sunways AG in den Handel an diesen Börsen einleiten, hieß es weiter. Das Delisting werde voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte an den verschiedenen Börsen wirksam.
M.Minninger
: Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt
Beschluss
sunways AG, Konstanz Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)
Auf unter Zustimmung des Insolvenzverwalters erfolgten Antrag der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien, ISIN DE0007332207, gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 46 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 10.12.2014 wirksam.