wer kennt die Firma BFTS ?

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neuester Beitrag: 19.09.09 00:52
eröffnet am: 04.11.06 19:23 von: Börsenfan Anzahl Beiträge: 107
neuester Beitrag: 19.09.09 00:52 von: iceman08 Leser gesamt: 21568
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04.11.06 20:37

1132 Postings, 6684 Tage centy01@börsenfan

ich setz lieber auf eine klassische finanzierung mit min. 25% eigenkapital,
bei deiner variante ist mir das risiko zu groß, denn bis zum ende der mietzeit bist du halt nur mieter und bei insolvenz der firma gehst du leer aus.
und noch was es kann ja auch passieren das du in eine finanzielle notsituation gerädst, was ist dann mit dem eingezahlten geld?  

04.11.06 20:42

32217 Postings, 7991 Tage Börsenfan@centy

Das eingezahlte Geld ist ja wohl auch bei einer Finanzierung in einer "finanziellen Notsituation" weg, also das gleiche. Und im Gegenteil. Das ganze ist auch noch Hartz4-gesichert, d.h. wenn du arbeitslos werden solltest und es ganz dumm läuft, wird das ja so behandelt, als ob du Mieter wärst, also eigentlich noch besser als wenn ich was selber hätte. Nach 25 Jahren bist du Eigentümer, steht so im Notarvertrag, fertig.  

04.11.06 20:49
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1132 Postings, 6684 Tage centy01@börsenfan

bei privatinsolvenz kannst du das haus verkaufen, es gehört dir ja.
und die website ist doch voll der widerspruch, wie kann ich  behaupten das dir das haus nach 25 jahren gehört und gleichzeitig werben das dich eine 200.000 euro finanzierung nur 306€ im monat kostet, bei 5% anzahlung. das deckt gerade einmal 50% der finanzierungssumme.
wer sowas anbietet und behauptet das das funktioniert ist in meine augen ein betrüger!!  

04.11.06 20:51

32217 Postings, 7991 Tage BörsenfanSo funktionierts:

Und so gehts.....

1. Sie legen mit einem Architekten/ Immobilienunternehmen/ Bauunternehmen die Eckdaten zu ihrer Immobilie fest und lassen den Gesamtaufwand incl. aller Nebenkosten ermitteln.

2. Sie beantragen einen Anrechtsschein über preiswertes Immobilieneigentum in Höhe von 10% des unter Pkt. 1 ermittelten Gesamtaufwandes

3. Sie erhalten einen Zulassungsbescheid und die Rechnung zum Erwerb des Anrechtsscheines.

4. Sie erwerben den Anrechtsschein über entweder:
- Einmalzahlung des Anrechtsscheinnennbetrages
oder
- Anzahlung eines Teilbetrages plus Leistung von Ratenzahlungen

Ihr Guthaben wird Ihnen mit einem Barterkonto besichert.

5. Am 1. des Monats nach Zahlungseingang beginnt die Anwartschaftsphase.

6. Nach Erreichen des Anrechtsscheinnennbetrages erfolgt die Aushändigung des Anrechtsscheines

7. Die Anwartschaftszeit endet mit Erreichen der entsprechenden Bewertungszahl. Danach erfolgt die Zuteilung. Die Zuteilung erfolgt bei uns monatlich! Die Bewertungszahl errechnet sich wie folgt: Zuwachszahl x 0,7692 / Anrechtsscheinnennbetrag x 100 und wird monatlich bekanntgegeben.

8. Erledigung aller erforderlicher Vorlaufmaßnahmen wie - Kaufvertrag Grund und Boden - Einholung erforderlicher Negativzeugnisse der Gemeinde, Wasserbehörden oder Bergbaubehörden - Grundbucheintragung

9. Zahlung Kaufpreis Grund und Boden bzw. Kaufpreis der Immobilie bei Kauf

10. Baudurchführung

11. Zahlung nach Baufortschritt

12. Bauendabnahme und Zahlung Restbetrag ( die Punkte 8 bis 12 werden durch uns bzw. deren Beauftragte realisiert)

13. Abschluss des notariellen Mietkaufvertrages

14. Einzug in Ihre neue Immobilie

15. Zahlung des Mietkaufpreises in 298 Raten je 3,525 %o des Gesamtpreises.
z.B. Gesamtgestehungskosten 200.000 € = monatliche Mietkaufrate 705,00 €
Es können auch höhere Raten oder zusätzliche Einmalzahlungen bis zur vollen Höhe des Mietkaufpreises geleistet werden um damit die Laufzeit zu verkürzen.

16. Danach sind Sie Eigentümer einer lastenfreien Immobilie

Sie als Mietkaufinteressent können persönlich auf die Anwartschaftszeit, sowie auf die Höhe der monatlichen Mietkaufraten Einfluss nehmen und damit Ihre zukünftigen monatlichen Belastungen selbst wählen über die jeweilige Variante.

Sie haben nach Einzug in Ihre Immobilie in der Höhe gleich bleibende, moderate Mietkaufraten über die gesamte Laufzeit; die Immobilie ist lastenfrei; keine Darlehensverpflichtungen; selbst Harz IV könnte Ihnen die Freude am neuen Heim nicht vermiesen  

04.11.06 21:11

1132 Postings, 6684 Tage centy01@börsenfan

auch mit der geänderten rate auf 705 € ist es sehr suspekt, denn es wäre ein effektiver zinssatz von 0,45  p.a. und auch die behauptung das du dir das mit hartz IV leisten kannst ist zweifelhaft, denn die zahlen dir keine 705 € im monat für dein haus, es sei den es steht in münchen, doch da reichen die 200000 grad fürs grundstück der garage.
für mich nicht überzeugend, wenn es dir gefällt, dann mußt du es machen.
doch warum hast du dann den thread aufgemacht?
du bist so überzeugt oder überzeugend, das du keine abweichende meinung zuläßt.
wollte dich ja auch nicht abbringen. nur meine berechtigten?? zweifel aufzeigen.  

04.11.06 21:21

32217 Postings, 7991 Tage Börsenfan@centy

falsch, bei mir ist pro und contra genau gleich, daher der thread..  

04.11.06 21:26

1132 Postings, 6684 Tage centy01@börsenfan

na gut ich für meinen teil bin durch, viel erfolg noch mit deiner entscheidung.
hoffe du mußt sie nicht bereuen.
viel glück in deinem neuen haus!!  

05.12.06 15:04

5 Postings, 6586 Tage mietkaufBFTS-Mietkauf

Ich sehe schon, ich muß hier mal für Klarheit sorgen.
Richtig ist, dass beim BFTS-Mietkauf der Mietkäufer 10% Eigenkapital einzahlt und die selbe Summe auch auf einem Barter-Konto besichert bekommt. Barterkonten sind grundsätzlich insolvenzfest.
Nach Ablauf der Anwartzeit (je nach Variante 30 bis 40 Monate) wird das Haus nach Wünschen des Kunden, nach dessen Ausstattungswünschen und auf dessen Bauplatz gebaut
Im notariellen Kaufvertrag wird dann die vereinbarte monatliche Mietkaufrate (bei Variante 3 = 153,-€/100.000,-€ Kaufpreissumme) für 25 Jahre festgeschrieben.
Der Mietkäufer erhält in Abt.II des Grundbuchs eine Auflassungsvormerkung. Abt. III bleibt sauber.
Entgegen der Ausführungen in diesem Forum sind gem. BGH Urteil vom 14.08.2001 Auflassungsvormerkungen insolvenzfest.

(BGB 883 Abs. 1 Satz 2; GesO 9 Abs. 1 Satz 3
Ein künftiger Auflassungsanspruch, der durch eine vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens eingetragene Vormerkung gesichert wird, ist insolvenzfest.
BGH, Urt. v. 14. September 2001 - V ZR 231/00 - OLG Rostock, LG Rostock

Nach Zahlung von 298 Mietkaufraten, übrigens egal in welchem Zeitraum, erfolgt die Auflassung. Der Mietkäufer wird Eigentümer der lastenfrein Immobilie.

Die hier dargestellten Risiken für den Mietkäufer sind für mich nicht nachvollziehbar.

Der Mietkäufer zahlt das Eigenkapital - und erhält dieses auch besichert!!!
Die BFTS kauft das Baugrundstück und baut das Haus - der Mietkäufer zahlt seine notariell vereinbarten Mietkaufraten.

Wo liegt denn hier das Risiko? Doch wohl bei der BFTS, oder?

Für konstruktive Anregungen und Einwände bin ich immer dankbar.

Unter www.preiswertbauen.de finden Sie meine Kontaktdaten.

MFG Wolfgang Kohler



 

24.11.07 10:45
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1 Posting, 6232 Tage cashmonsterMietkauf über BFTS

Hallo...., bitte lasst blos die Finger weg.
Geghen den Initiator der BFTS wird in anderen Angelegeheiten ermittelt.

Es fehlen Millionen (gleiche Masche). Diverse Kunden haben Strafanzeigen gestellt.

Also wenn schon Mietkauf dann blos nicht über die BSTF AG.

PS: ich kann jederzeit alles dokumentieren

Also lieber ein wenig warten, und dann bauen
 

26.11.07 09:42

12 Postings, 6230 Tage ususBFTS Mietkauf

Wenn du das belegen kannst dann bitte ich um eine BM da ich auch am überlegen bin.  

27.11.07 12:16
1

1 Posting, 6229 Tage PULESKBFTS Mietkauf

Hallo cashmonster & usus,
wir sind auch am überlegen und suchen noch die Haken. Die Verträge scheinen auf den ersten Blick wasserdicht zu sein. Jegliche Hinweise sind willkommen.  

27.11.07 14:51
2

239 Postings, 9187 Tage Logainrofl

also beim Lesen von Posting 12 kamen mir echt die Tränen in die Augen.
Da wird knallhart von einer Verzehnfachung in 40 Monaten ausgegangen, was ziemlich genau 100% pro Jahr entspricht, und niemand findet das bemerkenswert.
Wenn es irgend jemand auf dieser Welt gäbe der zuverlässig 100% pro Jahr erwirtschaften kann, würde dieser jemand ganz gewiß nicht Baufinanzierungen verkaufen.

CIAO,
Logain  

27.11.07 15:04

14542 Postings, 6728 Tage gogolAchtung hier

haut nicht die Buchstaben durcheinander,denn das kann böse sein, es handelt sich um unterschiedliche firmen

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auf unserem Planeten gibt es nur Propheten  

28.11.07 08:24

12 Postings, 6230 Tage ususHääää

@ gogol

könntest du das etwas präziser werden! Was meinst du damit!  

28.11.07 08:44
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14542 Postings, 6728 Tage gogolBFTS und BSTF

sind zwei verschiedenne Firmen, nach aussen jedenfallst, hierbei ist das korosiosum das sie beide in  der finanzierungsbranche sind aber mit unterschiedlichen wegen
der eine bietet das geld nur über eine Grundschuldsicherung und der andere verlangt noch andere sicherheiten
wobei sich jeder einmal überlegen soll was mit dieser grundschuld alles gemacht werden kann
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28.11.07 08:47

14542 Postings, 6728 Tage gogolKurzform von ARD Ratgeber


Schuldenaufkäufer können ganz legal mehr als den eigentlichen Darlehenswert von Bankkunden verlangen, auch wenn diese immer ihre Raten bezahlt haben. Denn beim Darlehensverkauf ist die ursprünglich als Sicherheit für die Bank eingeräumte Grundschuld nicht mehr an das Darlehen gebunden und kann getrennt verwertet werden. Da sie während der gesamten Laufzeit des Darlehens in voller Höhe besteht, betreiben Investoren oftmals Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Höhe der Grundschuld und nicht in Höhe des Darlehens abzüglich Zins und Tilgung zum Zeitpunkt des Verkaufs. Obendrein können Investoren nach geltendem Recht drei Jahre rückwirkend 18 Prozent auf die Grundschuld von Bankkunden einfordern.
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28.11.07 09:27
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19524 Postings, 8726 Tage gurkenfredgier frißt hirn...

das modell impliziert renditen von über 30% p.a.
spätestens an diesem punkt wäre die diskussion für mich beendet.

meine meinung: die initiatoren setzen sich mit den anzahlungen der bauwilligen in die karibik ab, wenn die ersten leistungen fällig werden.

viel spaß dabei.


mfg
GF

 

29.01.08 08:55

12 Postings, 6230 Tage ususWas neues

Wie sieht es den hier aus hat schon einer neue Informationen???

Ein Bekannter (aus nem Forum) aus ich glaube Würzburg hat das seit
August laufen und bis jetzt nix negatives.

Gruß
usus  

21.02.08 16:45
1

1 Posting, 6143 Tage Friedolingier frißt hirn...

Hallo Gurkenfred
Wie kommst du auf so eine Aussage, dass Renditen von über 30% versprochen werden?
Woher nimmst du die Erkenntnis für deine Meinung, dass sich die Initiatoren absetzen werden?
Es gibt ein Sprichwort: "Was ich selber denk und tuh, dass traue ich auch den anderen zu"
Ich habe nichts von überhaupt irgendwelchen Renditen auf der Homepage lesen können. Der Interessent kauft ein Anrecht auf preisgünstiges Immibilieneigentum und muss warten. Na und, wo ist da was von Renditen dabei? Man sollte einfach die Fakten lesen und nichts hineininterpretieren wollen, weils einem gerade so passt. In einem Forum sollte man Fakten diskutieren und nicht Wunschvorstellungen. Gibt es in dem Forum auch einen User der Erfahrungen aus der Praxis, sprich Vertrag, hat?
Gruß
Friedolin

"In der Abendsonne werfen auch kleine Zwerge lange Schatten"  

23.05.08 15:29
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5 Postings, 6051 Tage R97508Gibt es neues??

Hallo zusammen,

ich hatte diese Woche auch ein Gespräch mit BFTS und wir sind sehr an einem Mietkauf interessiert?

Gibt es evtl. hierzu schon was Neues bzw. kann vielleicht mal jemand schreiben, der sowas schon am laufen hat??

Vielen Dank an alle und viele Grüsse
Reiner  

26.05.08 08:42
1

8 Postings, 6048 Tage J0815BFTS

Hallo - Ich hatte auch ein Gespräch und bin  gerade dran den Anrechtsschein zu beantragen. Hab aber noch nichts unterschrieben.

Ich bin da auch sehr skeptisch aber wer nicht wagt der nicht gewinnt!

Es schwirren immer Viele Fragen in meinem Kopf rum:

1. Warum wird in den Foren so wenig geschrieben?  Es gibt anscheinend hunderte interresenten aber kaum einer informiert sich in Foren ??

2. Kann es passieren das die grantierte Rückvergütung die auch Notariell festgehalten ist durch eine Insolvenz ... wegfallen kann ?

3. Wenn ja oder bzw im Schlimmsten anzunemenden Fall wird mit einem geringen Zinssatz 2,irgendwas%  geworben. Hab ich aber noch in keinem Vertrag verbindlich gesehen.

4. Wie sieht es mit dem Schweizer Recht aus, Speziell Insolvenz. Sind diese dann an den Notarvertrag gebunden und wenn ja auch an die Garantierte Rückvergütung?

5. Kann ich gezwungen werden das Haus dann sofort zu erwerben. Es wird ja teil der Insolvenz masse und kann ja eigentlich nicht ohne meine Zustimmung veräusert werden.

Der Notarvertrag sieht für mich als Laie ganz ordentlich auch - bis auf 1-2 Pasagen die in meinen Augen nicht klar definiert sind. Da gehts aber um die Bezahlung der Grundsteuer/Notarkosten.

Mann kann aber auch einen Notarvertrag selbst erstellen lassen bzw. den vorhandenen anpassen.

Wäre schön von jemandem zu hören der schon etwas bei der BFTS unterschrieben hatt oder schon vorzeitig gebaut hatt.

MFG
J.

 

26.05.08 09:02
3

19524 Postings, 8726 Tage gurkenfredkomisch, daß es noch niemanden

gibt, der in einer so finanzierten immobilie wohnt...
schöne nummer. ich bleibe bei meiner einschätzung aus P42.
-----------
mfg
GF

Eimer her!

26.05.08 10:02
2

578 Postings, 7419 Tage tommmKönnte ja sein,

das es sich um eine Briefkastenfirma handelt...  

27.05.08 08:50
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5 Postings, 6051 Tage R97508Hallo J0815

genau das ist auch meine Sorge, anscheinend gibt es niemanden, der unterschrieben oder bereits gebaut hat und seine Erfahrungen in ein Forum einstellt. Wenn ich mir z.B. die Seiten unter Privileg-Massivhaus ansehe, da sind wenigstens einige nachvollziehbare Bauberichte drin. Angeblich arbeiten die auch teilweise mit Mietkauf.

Das Forum auf der BFTS-Seite ist auch alles andere als informativ. Einer hat geschrieben, dass er den Vertrag unterschrieben hat und auch "Kontoauszüge" bekommt, aber von dem hört man auch nichts mehr.

Ich weiss echt nicht, was ich davon halten soll. Wäre natürlich super, sich so den Traum von den vier Wänden erfüllen zu können, aber es wird wahrscheinlich auch ein Traum bleiben.

Ich werde jetzt einfach mal abwarten, was mit dem System passiert, bevor ich 20.000 Euro investiere. Vielleicht werden wir ja noch alle eines besseren über dieses System belehrt (was ich mir wünschen würde).

Oder vielleicht kann mich ja auch jemand, der dieses System bereits in Anspruch genommen hat, davon überzeugen.

Viele Grüsse
Reiner
 

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