Bitcoin gelten als private Veräußerungsgeschäfte und zählen NICHT unter Kapitalgeschäften wie Aktien.
D.h. Haltedauer kleiner 1 Jahr = Abgeltungssteuer von 25% auf den Gewinn Haltedauer größer 1 Jahr = steuerfrei
Dies macht den Bitcoin zusätzlich attraktiv, wenngleich ich vermute, dass da alsbald eine Nachbesserung kommen könnte, schließlich verdient der Fiskus ja gern überall mit ;-)
Beim Mining sieht es jedoch etwas anders aus, diese gelten angesichts ihrer Regelmäßigkeit als Einkommen und sollten bei der Einkommenssteuer angegeben werden. D.h. hier fällt imn Grunde der Eingangssteuersatz an, welcher wohl um die 30% und mehr beträgt. Aufwendungen fürs Mining, d.h. Hardware sowie Stromkosten können als Aufwendungen steuerlich gegengerechnet werden. D.h. Steuer fällt dann auf den erwirtschafteten Gewinn aus Einkünften aus den Verkäufen sowie den Kosten an.
All dies ist wiederum gesetzlich nur sehr allgemeingültig geregelt, eine spezielle Gesetzgebung im Falle Bitcoin gibt es noch nicht. Wiederum wer Mining steuerlich wie ein Einkommen behandelt, der dürfte einerseits auf offene Türen seitens des Fiskus stoßen und sich zudem im Nachgang nicht angreifbar machen, kann er doch nachweisen, dass er nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat.
Wiederum wer sagen wir mal im Jahr mal 500 oder 1000€ durch Mining an Gewinnen erzielt, dem wird man sicherlich nicht an den Kragen gehen, denn es gibt eine Untergrenze, bei der man steuerlich aus Kostengründen nicht weiter belangt bzw. verfolgt wird. D.h. wenn Jemand mal ein paar hundert Euro durch Onlineverkäufe im Jahr macht, wird dies geduldet.
soviel zu der Info, welche ich aus dem Web erfahren habe. Falls Jemand es besser weiß, dann darf er meine Aussagen gern korrigieren, bin zugegeben ja kein Rechtsexperte.
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