Moment, so einfach ist das mit dem WpHG nicht. Schnigge kaufte im Rahmen des gesetzten Kursniveaus (3 bzw. 6 Monatsdurchschnitt). Also ok, da keine überproportionale Einwirkung auf den Preis der Aktie am oder nach dem Kaufdatum.
So lange Schnigge nicht Werbung für den Wert macht, kann Schnigge jederzeit an bereitwillige Käufer veräußern, zu jedem Preis.
Die Käufer müssten sich bei höheren Preisen aber Gedanken machen, ob sie sich als Manipulatoren qualifizieren wollen, falls es im gesamten Zeitrahmen keine fundamentale Änderung im Status der AG gibt, welche eine Preisänderung (auch nachträglich) rechtfertigt.
Da liegt der Hund im ewigen Bette...die neue BGH-Gesetzeslage wird vermutlich erst durch die ersten Präzedenzfälle genaue Aufklärung bieten und noch Anlass für so einige Kommentare sein.
Wenn man aber im Thema ist, kann man die Fallstricke vorab vermeiden. So man denn will und nicht vorsätzlich gesetzeswidrig handelt. Das unterstelle ich aber Niemanden und stellt nur meine Auffassung dar. ;-)
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