Vergeltung ist zunächst ein neutraler Begriff, der Wohltaten ebenso erfasst wie Strafen.
Vergeltung als Strafzweck macht nur analog der euroäischen Menschenrechtskonvention und des deutschen Grundgesetz Sinn und ist nicht dasselbe wie Rache.
Vergeltung ist insofern ein "mit Maß" bedacht- gewählter Ausgleich!
Die human-entwicklungsspezifische, somit zeitgemäß- moderne sozialwissenschaftliche Erkenntnis hebt zu Recht hervor, dass gesellschaftlich institutionalisierte Vergeltung ausschließlich dazu dient, um Gewalt zu regulieren und zu kanalisieren.
Die Rache hingegen ist zwar der Vergeltung ähnlich, im Zweifel ist sie allerdings maßlos, wie beispielsweise bei der Todesstrafe!
Denn die Todesstrafe hat einen ausschließlich dem Altertum entstammenden primitiv-dumpfen Charakter der Endgültigkeit. Von einer zeitgemäßen Gewalt-Regulation oder Kanalisation wäre die Todesstrafe weit entfernt.
Rache aber... ist im Gegensatz zur Vergeltung... sehr wohl ein Mordmerkmal... und daher ist nach derzeitiger Gesetzeslage eine Tötung aus Rache Mord!
Ganz gleich wie die Todesstrafe in anderen Staaten und Ländern dieser Erde gehandhabt wird, in unserem ziviliatorisch hochentwickelten Europa wäre nach unserer europäischen Menschenrechtskonvention, aber auch nach deutschem Recht die Todesstrafe Mord gleich zu setzen.
Ein europäischer Staat der im Auftrag des Volkes mordet...? Das geht ja wohl garnicht!!!
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