zitat: "ich würde aber sagen, wenn jemand zu seinem Banker geht und dem sagt: ich will XY übernehmen und der Banker kauft daraufhin XY-Anteile, dann ist das ganz sicher noch kein Insiderhandel. Denn mehr als Blabla war ja nicht" Die Bank XY bekommt den Auftrag Anteile zukaufen, ab hier beginnt meiner Meinung nach der Punkt wo sich nochmales Geschäft vom Insiderhandel trennt, denn der Zusatz zum Zwecke einer Übernahme ist sehr entscheident, denn daraus resultiert eindeutig das man nicht nur einen kleinen unbedeutenden Teil erwerben möchte, auch wenn vieleicht die BAnk XY selbst nur einen kleinen Teil dazu beiträgt. Im insgesamten ist es aber ein stark beeinflussender Teil. Doch da die Bank XY nicht weiss wieviel, YX schon hat bzw andersweitig besorgt, trifft sie keine Schuld bzw ist es kein Insiderhandel für Bank XY. Aber YX hat Einblick in seine eigenen GEschäfte und weiss was hinter der Information Übernahme noch steht, und könnte sich so später die Aktien von Bank XY zu einer günstigeren Kondition erwerben, als wie sie diese bekommen hätten wenn sie das Geschäft selbst getätigt hätten. ISt das jetzt beihilfe zum Insiderhandel?? ICh blick grad selber nicht mehr durch. Auf jeden Fall wollt ich sagen, wenn XY weiss es will YZ übernehmen, dann ist das nicht nur blabla was da vermittelt wurde, der Fakt Übernahme macht deutlich das dies starke Auswirkungen auf Aktienkurse mit sich zieht. Jeder der daraufhin ohne das dies vorher an die öffentlichkeit bekannt gemacht wurde, Anteile von YZ erwirbt, macht sich des Insiderhandels strafbar. Mal ein anderes Beispiel - drück mich immer so unverständlich aus, ihr müsst verzeihen -, nehmen wir mal an: Ein Unternehmen X-AG lief im letzten JAhr nicht so gut, man musste Verluste ausweisen. Das darauf folgende JAhr hält man sich sehr bedeckt und gab auch weiterhin keine positiven Nachrichten ab, aber beim ersten Quartalsbericht hat der Vorstand festgestellt das man einen riesen Gewinn erwirtschaftet hat. Daraufhin wendet sich die X-AG an den Bänker Y er solle doch Anteile erwerben, da man sie ihm dann abnehmen werde. Vieleicht mit der ausrede das man die Finanzierung noch sicherstellen muss. Wir nehmen an der Bänker Y vertraut der X-AG. Jetzt bringen die ihre ZAhlen raus, und daraufhin schießt der Kurs in die Höhe, die X-AG kann nun satte GEwinne mitnehmen da sie vorher noch günstig Anteile über die Bank Y erworben hat. DAs ist ein perfektes BEispiel für Insiderhandel. Wird man aber nie so in der Realität vorfinden, höchstens umgekehrt wenn das Unternehmen weiss das es schlechte NAchrichten berichten muss und Anteilseigner daraufhin schon vor veröffentlichung ihre ANteile noch schnell verkaufen, bevor der Kurs vermutlich einbrechen wird. Also um nochmal zusammen zufassen worauf ich hinaus wollte. Sobald jemand Informationen hat welche starke auswirkungen auf irgendeinen Kurs ausüben können, und daraufhin in welcher weisse auch immer Anteile erwirbt oder verkauft, betreibt er Insiderhandel. So würde ich das verstehen.. muss ja nicht heißen das ich recht hab ;), bin auch nur ein Mensch!
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