Die neue Solarworld

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neuester Beitrag: 25.10.16 17:12
eröffnet am: 04.03.14 16:39 von: ulm000 Anzahl Beiträge: 4862
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27.07.16 10:59
3

14300 Postings, 5011 Tage crunch time#4171

#4171 Wolf im schaf.: so.nen Quatsch hab ich schon lang nicht mehr gehört..wenn sich einer bei MC-Do. in USA das Maul am Kaffee verbrennt und dieses Unternehmen auf Schadensersatz zu 70Mio Dollar verklagt..dann ist der Markt in den USA weg?? Oder der Bestand des Unternehmens gefährdet. Weil sie wg. der Anklage keine Rückstellungen gebildet haben?? Ich bitte euch..
================
Nö, wenn man nur verklagt wird, dann ist es ja kein noch kein Urteil. Da passiert ja noch nichts. Wenn man aber dann rechtskräftig verurteilt wird, dann zahlen diese Firmen wie McD. auch, wenn der Rechtsrahmen ausgeschöpft ist. Und diese Firmen bilden natürlich vorher Rückstellungen, weil sie eben wissen, daß Urteile in den USA teuer werden und eine Totalverweigerungshaltung harte Konsequenzen hätte. Für ein Unternehmen was jährlich Milliarden an Gewinnen macht und große Cashreserven hat ist das auch kein Problem, wenn überschaubare Klagen kommen. Problem hat nur ein zusammengeschrumpftes Unternehmen was ziemlich klamm ist, schon gewisse Schuldenschnitte machen mußte, wo der Aktienkurs schon weit über 99% gefallen ist von den Höchstständen, was die letzten Jahre keinen Gewinn machte, und keine Rückstellungen gebildet hat und für die eine hohe dreistelligen Mio.Summe als Strafe das Todesurteil bedeuten würde. Jetzt muß man schauen durch wieviele Instanzen oder Revisionen das noch gehen wird. Sehe aber nicht wirklich, daß sich da noch etwas größer ändern wird am Ausgang bzw. der Strafsumme, da Hemlock klar im Recht ist. Da müßte schon Hemlock freiwillig auf diese Summe verzichten. Und wenn man sich einem abschließendem Urteil verweigern würde, gleichzeitig aber größere Unternehmensgeschäfte in den USA betreibt, dann wird die US Justiz sich dort bedienen/pfänden wo sie Zugriff hat oder Geschäfte unterbinden in den USA bis die Strafe dort bezahlt wäre. Also mit Uncle Sam ist da wenig zu spaßen.  

27.07.16 11:18

935 Postings, 3402 Tage schnorps01@crunch time

Deine Aussage....... "Da müßte schon Hemlock freiwillig auf diese Summe verzichten. Und wenn man sich einem abschließendem Urteil verweigern würde, gleichzeitig aber größere Unternehmensgeschäfte in den USA betreibt, dann wird die US Justiz sich dort bedienen/pfänden wo sie Zugriff hat oder Geschäfte unterbinden in den USA bis die Strafe dort bezahlt wäre. Also mit Uncle Sam ist da wenig zu spaßen".....

Wieso? Der Beklagte sitzt in Deutschland und hieß mal Deutsche Solar. Jetzt Solarworld Industrie Sachsen. Und gegen diese Tochter muss Hemlock dann erstmal in old Germany Recht bekommen. In US also nix zu holen, da Solarworld Amerika nicht der Beklagte ist.
Erstmal alles richtig lesen und nicht nur negative Parolen raushauen!

Das Ding zieht sich wahrscheinlich noch Jahre und endet dann bestimmt im Vergleich....  

27.07.16 11:31

257 Postings, 3501 Tage Wolf im schafspelzendlich

mal jemand der es versteht..@schnorps01

bis denne..

PS Klarheit an der Börse ist immer schon wichtig gewesen.  

27.07.16 11:34

935 Postings, 3402 Tage schnorps01Ist ja eigentlich auch nicht schwer :-)

...nur man weiß ja. "Manche sitzen so lange über der Suppe und schütteln den Kopf, bis endlich ein Haar hereinfällt".

;-)  

27.07.16 11:36

2107 Postings, 4695 Tage sirhenrydie für das kursniveau relevante frage

im zusammenhang mit hemlock ist doch ob das erstinstanzliche urteil überhaupt konsequenzen und falls ja in welchem masse und ob ggfs unmittelbare auf das operative geschäft der solarworld
hat.....
 

27.07.16 11:46

2107 Postings, 4695 Tage sirhenry4180

und ein erster fingerzeig dbzgl. sind die in bälde zuerwartenden q2 zahlen....  

27.07.16 12:36

1425 Postings, 3621 Tage Pappkameradvielleicht hat der asbeck

mit seinem hinweis, dass die take or pay verträge in deu oder der eu nicht durchsetzbar sind, einfach recht. Zu "take or pay" oder auch "bring or pay" klauseln gibt es in deutschland im bereich der abfallentsorgung  einen eindeutigen bgh beschluss:

"Laut BGH (BGH NJW 2013, 856 ff.) ist eine derartige Klausel
eines Abfallentsorgungsunternehmens, wonach der
Vertragspartner auch bei Unterschreitung der zu liefernden
Quartalsmenge den gesamten Preis zu zahlen hat,
nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, da der Vertragspartner
durch diese Klausel entgegen Treu und Glauben unangemessen
benachteiligt wird, mithin der Verwender seine eigenen
Interessen missbräuchlich und auf Kosten der Vertragspartners
durchsetzen will, ohne dessen Interessen
dabei ausreichend zu berücksichtigen und ihm einen Ausgleich
zu ermöglichen."

Quelle: http://www.wiwi.uni-siegen.de/...ng/ausgewaehlte_vertragsklauseln.pdf

Dort nach bring or pay suchen.

Solche verträge ermöglichen der einen vertragspartei keinen ausgleich. Das hat man heute beim beschluss zu solarworld ja gesehen. In den usa möglich, in deutschland vielleicht nicht.  

27.07.16 12:51
1

7465 Postings, 4654 Tage kleinviech2mit dem deutschen AGB

kommt man nicht weiter, wenn das US-Urteil mal rechtskräftig und vollstreckbar gestellt ist. dann ist die vollstreckung in D nur noch mit dem argument zu verhindern, dass das urteil gegen den deutschen ordre public verstößt und da liegt die hürde sehr viel höher. unabhängig davon: nach IFRS muss eine rückstellung gebildet werden, wenn die eintrittswahrscheinlichkeit 50% + x ist und da wird es nach urteilen in der ersten instanz langsam eng. eine rückstellung zu 720 mio bei EK 208 mio führt zur überschuldung. da hilft nur noch der wirtshausprüfer, das ist jedenfalls nichts, was routinemäßig unter "schon eingepreist" fällt.  

27.07.16 12:59

292 Postings, 7249 Tage Halotri25Frage an den Wirtshausprüfer...

Was ist mit AGB gemeint???
 

27.07.16 13:13
1

1425 Postings, 3621 Tage Pappkameradeinen ähnlichen fall

hatten wir doch schon mal mit rwe gegen gazprom:

http://www.juve.de/nachrichten/oesterreich/2012/...hren-gegen-gazprom

"Die tschechische RWE-Tochter und Gazprom haben in den 1990er-Jahren langfristige Gaslieferverträge geschlossen und eine Laufzeit bis 2035 vereinbart. 2006 hatten die Vertragspartner eine jährliche Liefermenge von bis zu 9 Milliarden Kubikmeter Gas mit einer Mindestabnahmemenge von 90 Prozent in einer sogenannten take-or-pay-Klausel vereinbart. "

"Gazprom hat in den Streitigkeiten um seine langfristigen Gaslieferverträge in Zentraleuropa eine empfindliche Niederlage einstecken müssen. Laut dem Urteil eines internationalen Schiedsgericht in Wien ist die tschechische Tochter des RWE-Konzern, RWE Transgas, nicht dazu verpflichtet, von dem russischen Energieriesen eine bestimmte Gasmenge zu bestimmten Preiskonditionen abzunehmen. Medienberichten zufolge spart RWE Transgas so für die Jahre 2008 bis 2011 eine Summe von 386 Millionen Euro."

Europa ist da anders als die usa.
Warum sollte die eintrittswahrscheinlichkeit 50% + x hier sein?  

27.07.16 13:38
1

2107 Postings, 4695 Tage sirhenrykleinvieh2

solarworld hatte genug zeit sich mit der frage auseinanderzusetzen und selbige zu klären  ob im falle einer erstinstanzlichen niederlage es erforderlich ist nunmehr gesetzeskonform notwendig ist rückstellungen in der bilanz selbst zu bilden oder
ob es weiterhin ausreichend ist das diese wie bislang ihre erwähnung im konzernbericht im anhang erwähnt werden.  
dies wurde aber alles schon dargelegt...
siehe z.b. post  sirhenry:  bzgl. bildung von rückstellungen bzgl hemlock  

18.07.16 15:44
#4062  

27.07.16 14:09

2107 Postings, 4695 Tage sirhenryübrigens wurden bereits gestern

allerdings in bescheidenem umfang schon wieder weitere netto-leerverkauspositionen abgebaut...

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/...ch_list.destHistoryId=46348  

27.07.16 14:19

2107 Postings, 4695 Tage sirhenrykann mir sehr gut vorstellen das die

netto-leerverkäufer nachdem das erstinstanzliche urteil gesprochen wurde dies weiter fortsetzen
und nicht unbedingt noch auf die veröffentlichung der q2 zahlen warten möchten.    

27.07.16 14:45

3544 Postings, 6497 Tage tausendprozentso...

...jetzt treten die q-zahlen erstmal wieder in den Vordergrund...  

27.07.16 14:52

2107 Postings, 4695 Tage sirhenryich habe des öfteren schon darauf hingewiesen

das es durchaus auch möglich ist das das nun mehr gefällte erstinstanzliche urteil auch eine befreiende wirkung für den kurs der solarworld haben kann.
insbesondere wenn sich die meinung manifestieren sollte das es mit blick auf das operative geschäft zu keinen oder nur marginal spürbaren auswirkungen kommen wird.
 
 

27.07.16 15:04

2107 Postings, 4695 Tage sirhenryausgerechnet der tag

der erstinstanzlichen niederlage als beginn des m.e. lange überfälligen rebounds - warum nicht...  

27.07.16 15:05

3544 Postings, 6497 Tage tausendprozentKurs steigt...

...anscheinend kommen saustarke Zahlen...  

27.07.16 15:08

3544 Postings, 6497 Tage tausendprozentanscheinend ist ja...

...jetzt erstmal ein Jahr Sendepause in punkto Hemlock...  

27.07.16 15:11

3544 Postings, 6497 Tage tausendprozentDas Volumen..

...ist aber noch überschaubar...  

27.07.16 15:15

3544 Postings, 6497 Tage tausendprozentjetzt brauchts..

...einfach mal ein sattes Plus bei den Q-Zahlen, dann hat man mal ein paar Monate Ruhe in der Aktie. .  

27.07.16 15:18
1

6951 Postings, 5390 Tage Neuer1sirhenry

Wie kann ein Urteil dass der obersten Linie der negativen Erwartung entspricht sich befreiend auswirken?
Beim ersten" Fastkonkurs " von SW stand ich auch an der Seitenlinie und habe mich gewundert wie treu Asbeck Anhänger sind, nun stehe ich wieder an der Seitenlinie und wundere mich wieder.
 

27.07.16 15:28

6951 Postings, 5390 Tage Neuer1sirhenry

Hast du irgendwelche Anhaltspunkte dass Q2 gut war ? ich finde nichts, finde nichts dass höhere Preise erzielt wurden oder Kosten gesenkt wurden. Es kann durchaus sein, dass es ein gutes Ergebnis gibt, aber das Gegenteil kann auch der Fall sein. ich habe keine Kenntnisse darüber, du scheinbar schon.  

27.07.16 15:31
1

10260 Postings, 3558 Tage MissCashDas Urteil

ist hier nicht rechtskräftig  

27.07.16 15:36

3544 Postings, 6497 Tage tausendprozentin ein paar Tagen...

...ist erstmal die erste Hemlock-Panik abgeebbt und wird wohl erst in einem halben/dreiviertel Jahr zur nächsten Verhandlung wieder aktiv...  

27.07.16 15:43

414 Postings, 3304 Tage thedrneuer

sw sucht u.a. in freiberg verstärkt neue Mitarbeiter.
aber ohne Rückstellungen auskommen zu wollen, trotz rechtskräftigem erstinstanzlichen urteil, einzig weil man bei sw der Meinung ist, hemlock kann in d seine Ansprüche nicht durchsetzten, finde ich sehr kreativ. würde mich ne wundern, wenn das nicht so einfach geht, wie Franki sich das wünscht  

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