mit einem russischen Gesetz zu tun, dass die Herausnahme von fremden Aktienbestand (Depot von BNYM bei der NSD) berücksichtigt.
Wer glaubt, dass BNYM haftbar ist, weil die russische Verwahrstelle NSD durch ein russisches Gesetz des russischen Präsidenten einfach die hinterlegten Aktien entnimmt, der hat hier ganz massive Wahrnehmungsprobleme!
Haftbar ist einzig und allein der russische Staat aufgrund des russischen Gesetzes.
Einige haben das tatsächliche Problem nach über einem Jahr immer noch nicht begriffen! Die BNYM ist selbst Geschädigter. Der Aktionär muss zwingend eine Klage in Russland geltend machen, was selbstverständlich völlig ausgeschlossen ist. Hier ist nun ein Totalverlust der ADR Inhaber das wahrscheinlichste Szenario. Gelingt noch ein Abgleich, wird der Verlust bei deutlich über 50% gegenüber dem Kurs an der MOEX liegen, sofern sich ein Käufer überhaupt findet.
Es gibt hierzu kein Alternativszenario mehr! Auch ein plötzlicher Friedensvertrag ändert nicht den faktischen Umstand, dass Aktienbestände fehlen!
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