wird versuchen, die Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag zusammen zu bekommen, um die Schuldenbremse zum fünften Male auszusetzen. Einen Notstand nach dem anderen ausrufen.
Wenn sich diese Zweidrittel der Abgeordneten entschließen, gegen den Grundgedanken des Verfassungsgericht erneut zu verstoßen, wird die CDU wohl wieder klagen. Sollten tatsächlich Zweidrittel der Abgeordneten keine Hemmungen haben, gegen den Grundgedanken des Verfassungsgerichtes abzustimmen? Ein Teil wird insbesondere bei den Grünen und der SPD trotzdem für die Beseitigung der Schuldenbremse stimmen, bereits angekündigt. Aber mit Zweidrittel-Mehrheit wäre erstmal der neue Haushalt beschlossen, klagen kann man ja nur im Nachhinein nach dieser Abstimmung zum Haushalt 2024. Sollte anschließend das Verfassungsgericht wieder die Aufhebung der Schuldenbremse ablehnen, was dann? Würde der Haushalt 2024 sofort wieder zurückgenommen? Für 2023 sind die 60 Milliarden ja auch bereits "verballert" worden. Werden die Milliarden zurückgezahlt nach dem ergangenen Urteil? Nicht, kein Cent. Für 2024 könnte es ähnlich so laufen.
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