----------------- schnipp --------------- Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 09. November 2011, 24:00 Uhr MEZ unter der nachfolgenden Adresse angemeldet haben: Solarvalue AG c/o Bankhaus Neelmeyer AG FMS/ Finanz- und Wertpapierabwicklung Am Markt 14-16 D- 28195 Bremen Telefax: +49 (0)421/ 3603-153 Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu reicht ein in Textform (§ 126 b BGB) in deut- scher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depot- führende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 26. Oktober 2011, 0:00 Uhr MESZ, zu beziehen. Der Nachweis muss der Gesellschaft ebenfalls spätestens bis zum Ablauf des 09. November 2011, 24:00 Uhr MEZ unter der nachfolgenden Adresse zugehen: Solarvalue AG c/o Bankhaus Neelmeyer AG, FMS/ Finanz- und Wertpapierabwicklung Am Markt 14-16, D- 28195 Bremen Telefax: +49 (0)421/ 3603-153 Nach der Anmeldung und des Eingangs des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der o. g. Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. ------ schnapp ------
Kann es sein, dass hier alles unnötig kompliziert gemacht wird? Ich kenne es bisher so, dass ich von dem Unternehmen die Einladung geschickt bekomme und hierbei gleich eintragen kann wem ich meine Stimmrechte übertrage und ob ich den Vorschlägen zustimme.
Also, wer kann mir helfen? Was ist hier zu tun? * Anmeldung bis zum 9.11.11 * Nachweis (von Bank) der gehaltenen Aktien zum 26. Oktober 2011, 0:00 Uhr MESZ, ebenfalls Eingang bei Solarvalue / Bankhaus Neelmeyer
Reicht als Nachwies der gehaltenen Stücke ein Depotauszug oder muss dieser extra beantragt werden?
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