eigentlich sollte der Broker selbständig auf dich zukommen, um in Erfahrung zu bringen ob du wandeln willst oder den Verkauf der Original-Aktien die hinter dem ADR liegen anstrebst. Der Grund dafür ist die gesetzliche Richtlinie die eine Wandlung ja nicht optional macht, sondern es als Handelbarkeit des Unternehmens vorschreibt. Ich würde dennoch dazu raten proaktiv den Broker anzuschreiben.
Der 27. April ist für dich als aktueller Besitzer der ADR nicht entscheidend. Der Umtausch kann auch (genauso wie der Verkauf der Original-Aktien) später erfolgen! Speziell der Verkauf wird von der Verwahrstelle ohnehin erst vollzogen, wenn die Handelbarkeit wieder erlaubt wird. Der Stichtag ist für alle relevant die noch ADR kaufen möchten. Man verliert dann den Anspruch auf einen Umtausch der ADR, wenn man neuer Besitzer der ADR wird. Bedeutet: Alle die außerbörslich z.b. im Mai ADR erwerben möchten, sollten das unterlassen, da man das Umtauschrecht aufgrund der Gesetzeslage nicht miterwerben kann. Da es auf ADR auch keine Dividendenzahlungen gibt, hast du dann ein wertloses Papier gekauft.
Alles trifft selbstverständlich nur zu, sofern es keine genehmigte Ausnahmeregelung gibt. Falls dies beantragt und genehmigt wird, behalten die ADR alle Rechte wie bisher.
Diese Antragsprozesse müssen aber die Unternehmen stellen und ob das im großen Stil gemacht wird, bezweifel ich stark. Allerdings fehlt mir dafür auch die Informationen um das genau einschätzen zu können.
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