"Die negativen Worte, die er hierfür gebraucht, klingen nach Betrug und strafrechtlicher Relevanz. Es ist aber davon auszugehen, dass eine an der Börse zugelassene Aktiengesellschaft von einer WP-Gesellschaft geprüft wird."
Bist du wirklich so naiv? Hast du die ganzen Bilanzskandale vergessen?
"Selbstverständlich können Bilanzansatz-Wahlrechte insoweit ausgeübt werden, soweit das "true and fair view" Postulat dadurch nicht eingeschränkt wird. Dazu muß man ein hinreichendes Verständnis des HGB und der Rechnungslegungsvorschriften haben, um eine zutreffende Sachverhaltswürdigung vornehmen zu können."
Einschlägig ist hier nicht das HGB sondern IFRS. Und "true and fair view" in IFRS und US-GAAP ist nichts anderes als das Recht des Managements, den Wert relativ willkürlich festzulegen, wie die derzeitige Finanzkrise veranschaulicht.
"In einer - ich betone tiefgehenden - Bilanzanalyse lassen sich solche Zusammenhänge aufdecken, wie sie beschrieben wurden, doch dazu reicht in der Regel der veröffentlichte Erläuterungsteil des Jahresabschlusses in der Regel aber nicht aus."
Damit gibts du doch zu, daß du mit den Zahlen aus den Abschlüssen nichts anfangen kannst.
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